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2013: Risiko für Arbeitsunfälle ist weiter gesunken

26.08.2014

Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz ist im vergangenen Jahr auf einen neuen Tiefststand gesunken. Das zeigt die kürzlich veröffentlichte Jahresbilanz 2013 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Arbeiter in orangefarbener Schutzkleidung und Schutzhelm mit Gesichtsschutz beim Schweißen
Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz ist im Jahr 2013 auf einen neuen Tiefststand gesunken.
© kranidi - Fotolia

Das Unfallrisiko sank demnach auf 22,5 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Versicherte. Die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle verkleinerte sich auf 874.514 Fälle – und das obwohl die Versichertenzahlen stiegen. Die Zahl der Unfälle auf dem Weg zur Arbeit nahm hingegen zu. Schuld daran war die Witterung. Von den Arbeitsunfällen endeten 455 tödlich – das sind 45 weniger als im Vorjahr. 317 Versicherte verloren auf dem Weg zur Arbeit ihr Leben – 69 weniger als im Vorjahr.

Leichte Anstiege verzeichneten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen dagegen bei den Berufskrankheiten (BK). Von den 36.202 Versicherten, die unter einer Berufskrankheit litten, erhielten 4.815 Versicherte erstmals eine BK-Rente. 2.343 Versicherte starben infolge einer Berufskrankheit. Haupttodesursache waren wie in den Vorjahren auch 2013 asbestbedingte Erkrankungen. In der Mehrzahl der Berufskrankheiten handelte es sich allerdings um berufsbedingte Hauterkrankungen.

Auch die Zahl der Schul-Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung ging zurück. Und zwar um rund 1,4 Prozent auf 1.212.563 Fälle. Das entspricht rund 71 Unfällen je 1.000 Versicherte. Die Zahl der Schulwegunfälle stieg dagegen. 43 Schüler verloren bei einem Unfall ihr Leben – 6 davon beim Besuch der Bildungseinrichtung und 37 auf dem Weg dorthin.

In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tode führt.

DGUV/JW

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