SeniorenArzneimittel

Arzneimittel: Patienten müssen häufiger zuzahlen

02.07.2012

Millionen gesetzlich versicherter Patienten müssen sich darauf einrichten, häufiger Zuzahlungen zu leisten, wenn sie Rezepte in ihrer Apotheke einlösen. Grund: Der Anteil zuzahlungsbefreiter Arzneimittel ist seit Monatsbeginn erneut gesunken, weil sogenannte Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen abgesenkt wurden. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.

Apotheker berät junge Frau beim Rezepteinlösen.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen alle Patienten Rezeptzuzahlungen leisten. Es sei denn, das gewünschte Medikament ist so preisgünstig, dass keine Zuzahlung erhoben wird.
© ABDA

Der Anteil der zuzahlungsfreien Arzneimittel, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, ist zum 1. Juli auf 12,9 Prozent gesunken. Das sind 4.215 von 32.579 Arzneimitteln. Vor einem Monat hatte der Zuzahlungsbefreiungsanteil noch bei 17,6 Prozent gelegen, vor einem Jahr sogar noch bei 18,5 Prozent. Hier auf aponet.de finden Sie die jeweils aktuelle <link http: www.aponet.de service zuzahlungsbefreiung zuzahlungsbefreiungsliste-fuer-medikamente.html>Gesamtliste der im Handel erhältlichen zuzahlungsbefreiten Arzneimittel. Zum 1. Juli hatten die Kassen die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 12 der 13 abgesenkten Festbeträge angepasst, darunter für Blutdrucksenker, Herzpräparate und Magenmittel. Laut GKV-Spitzenverband wollen die Kassen dadurch 260 Mio. Euro pro Jahr sparen.

Die Apotheker selbst sammeln das Geld nur ein: "Die Patienten müssen mehr Zuzahlungen leisten und die Apotheken müssen das Geld wieder an die Krankenkassen abführen", sagt der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Darüber hinaus gelten für Versicherte verschiedener gesetzlicher Krankenkassen bald auch wieder neue Rabattverträge. "Neben der Bürokratie kommt bei den Rabattarzneimitteln noch hinzu, dass viele Patienten immer wieder umgestellt werden müssen. Nur mit viel persönlichem Engagement und pharmazeutischer Kompetenz gelingt es in der Apotheke, die Verunsicherung der Patienten zu beheben. Die Patienteninteressen müssen, wie etwa bei der Lieferfähigkeit, absolute Priorität vor den Sparbemühungen der Kassen haben.“

ABDA/RF

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