Die Apotheken gaben im Jahr 2011 rund 8,4 Millionen Betäubungsmittel an gesetzlich Versicherte ab, davon 6,3 Millionen Packungen starke Schmerzmittel. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) anhand der Auswertung von Rezeptdaten. Privatrezepte wurden dabei nicht erfasst.
In den letzten Jahren nahm die Verordnung starker Schmerzmittel deutlich zu: Im Jahr 2005 gaben die Apotheken 4,2 Millionen Packungen an GKV-Versicherte ab, 2009 waren es 5,7 Millionen Packungen, 2011 mehr als 6,3 Millionen Packungen. Das entspricht einer Steigerung um 50 Prozent innerhalb von sechs Jahren.
Die Versorgung der Patienten mit Betäubungsmitteln ist gesetzlich genau geregelt. Betäubungsmittel werden vom Arzt auf einem gelben Rezeptformular verordnet, das aus drei Durchschlägen besteht und nur acht Tage lang gültig ist. Patienten sollten diese Rezepte deshalb zügig einlösen.
"Um die Patienten vor Missbrauch zu schützen, vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers", sagte Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender des DAPI. Für die Apotheken sei die Lagerung und Abgabe mit großem Dokumentationsaufwand verbunden. Dafür erhalte der Apotheker pro Abgabe eines Betäubungsmittels pauschal 0,26 Euro zusätzlich. Das decke laut Kiefer oft nicht einmal die Gebühren, die die Großhändler von der Apotheke verlangten.
ABDA/RF
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