Gesundheitspolitik

Regierung beschließt Legalisierung von Cannabis

PZ/NAS  |  17.08.2023

Trotz aller Kritik rückt die kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken näher: Das Bundeskabinett hat gestern dem Entwurf des Cannabis-Gesetzes zugestimmt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält das Gesetz für einen „notwendigen Wendepunkt“ in der bisherigen Drogenpolitik. Zugleich warnt er vor Risiken für Jugendliche.

Mann, hält eine Cannabispflanze in der Hand.
Cannabis zu Genusszwecken zu konsumieren, soll demnächst unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.
© PrathanChorruangsak/iStockphoto

Als „großes Gesetz“ und „einen notwendigen Wendepunkt in der bisherigen gescheiterten Drogenpolitik“ bezeichnete Lauterbach am Mittwoch vor Journalisten in Berlin das geplante Cannabis-Gesetz. Zuvor hatte das Bundeskabinett grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben. Zugleich kündigte Lauterbach an, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Kampagne starten werde, um Jugendliche und junge Erwachsene über die Risiken des Cannabiskonsums aufzuklären.

Mit dem geplanten Cannabis-Gesetz sollen Erwachsene künftig bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei besitzen und bis zu drei Pflanzen privat anbauen dürfen. Nicht gewinnorientierte „Cannabis-Clubs“ sollen die Droge unter strengen Auflagen legal anbauen und in begrenzter Menge an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Die Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der ursprünglich geplante freie Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften, gegebenenfalls auch in Apotheken, soll wegen Rechtsbedenken der Europäischen Union auf Modellregionen beschränkt bleiben.

„Das Gesetz funktioniert mit Augenmaß. Es ist die beste Form der Legalisierung, die bisher versucht wurde“, warb der Minister für den Entwurf. Damit gehe die Bundesregierung auf drei bisher ungelöste Probleme ein: den steigenden Konsum von Cannabis, die zunehmende Drogenkriminalität in Deutschland sowie den großen Schwarzmarkt, auf dem Drogen vermehrt mit toxischen Beimengungen verkauft würden. Ziel der kontrollierten Freigabe sei daher, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken.

Große Risiken für Jugendliche

Für Jugendliche bleibe der Konsum verboten, für junge Erwachsene soll er nur bedingt möglich sein. Mit der geplanten begleitenden Aufklärungskampagne will Lauterbach das Thema aus der „Tabuzone“ holen. Er warnte vor einem zu frühen Konsum der Droge in jungem Alter, dies könne unter anderem Angststörungen auslösen. Viele Eltern wüssten nicht, wie schädlich dies für Jugendliche sei. Zu früher und zu hoher Cannabiskonsum „verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche Abitur machen“, warnte Lauterbach. Zugleich betonte er, dass er vom Gesetz „aus gesundheitspolitischer Perspektive überzeugt“ sei.

Nach Vorstellung der Bundesregierung soll das Cannabis-Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der Bundestag soll sich nach der Sommerpause mit dem Entwurf befassen. Lauterbach glaubt, dass sich am Gesetzentwurf nur noch wenig ändern wird. Er wies darauf hin, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. „Die Länder können das Vorhaben nicht stoppen“, betonte er.

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