Eine Verschreibung für medizinisches Cannabis nur auf Grundlage eines Fragebogens? Laut Dr. Christiane Neubaur vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) böten das manche telemedizinische Plattformen an. Dieses Vorgehen bewege sich aber am Rande der Legalität und sei inakzeptabel, warnte die Apothekerin bei der Expopharm, einer Pharmazie-Fachmesse. Denn es ersetze keine seriöse Untersuchung und Therapie durch einen Arzt oder eine Ärztin. So führe es nicht zu einer rechtlich einwandfreien Verschreibung.
Kein Betäubungsmittel mehr
Cannabis ist seit April 2024 kein Betäubungsmittel (BtM) mehr, seitdem müssen Verordnungen nicht mehr auf BtM-Rezept ausgestellt sein – das vereinfacht die Verschreibung. Seitdem entstehen immer mehr telemedizinische Anbieter, die Cannabis verschreiben – inzwischen sind es über 40 Plattformen.
Politische Diskussion um strengere Regeln
Ein neuer Referentenentwurf sieht sogar vor, die telemedizinische Verschreibung von Cannabisblüten ganz zu verbieten. Kritiker wie der VCA halten das für zu restriktiv: Es könnte die Versorgung schwerkranker oder immobiler Menschen gefährden. Gleichzeitig betont Neubaur, dass die stark gestiegene Importmenge Zweifel an einer rein medizinischen Nutzung wecke. So sei eine schärfere Abgrenzung zwischen Patienten und Konsumenten als notwendig.
Tipp für Betroffene
Patientinnen und Patienten sollten bei Online-Angeboten besonders vorsichtig sein. Ein seriöses Rezept setzt eine ärztliche Untersuchung voraus. Wer Cannabis als Medizin nutzen möchte, sollte sich am besten an eine vertrauenswürdige Ärztin oder einen Arzt wenden.