Die Bundesregierung will auch in Ausnahmefällen keinen Eigenanbau von Cannabis als Medizin zulassen. Sie hält es "aus pharmazeutischer und medizinischer Sicht nicht für vertretbar", dass sich Patienten mit "im eigenen Umfeld selbst hergestellten Arzneimitteln unbekannter Qualität selbst therapieren". Darauf weist sie in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken zu den angekündigten Erleichterungen bei der Behandlung mit Cannabis als Medizin hin.
"Im Gegensatz zu Medizinal-Cannabisblüten genügen selbst angebaute Cannabisprodukte keinerlei Qualitätskriterien", heißt es in der Antwort. Eine Schädigung des Patienten sei nicht auszuschließen, ferner sei die ärztliche Begleitung der Selbsttherapie stark erschwert. Auch eine Anpassung des Strafrechts, um den Erwerb von Cannabis zur Selbsttherapie künftig straffrei zu machen, hält die Bundesregierung laut Antwort nicht für erforderlich. Schon jetzt könne die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und er das Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut.
Hintergrund der Anfrage ist die derzeitig geführte Debatte über den Einsatz von Cannabis bei der Behandlung von chronischen Schmerzpatienten aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts (VG) Köln. Dies hatte im Juli 2014 entschieden, dass schwerkranke Patienten Cannabis zum therapeutischen Eigenbedarf selbst anbauen dürfen, vorausgesetzt herkömmliche Arzneimittel helfen nicht und die Patienten können sich Cannabis aus der Apotheke finanziell nicht leisten. Die Bundesregierung hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Einen künftig womöglich legalen Eigenanbau von Cannabis will sie erwartungsgemäß verhindern. Gleichzeitig kündigte sie ein Gesetzesvorhaben an, um die Hürden für die Nutzung von Cannabis als Medikament zu senken. So sollen etwa die durch die Behandlung anfallenden Kosten künftig von den Kassen übernommen werden.
et/PZ
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