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Diabetiker werden künftig besser versorgt

01.03.2017

Bei der Versorgung mit Blutzuckermessgeräten entfallen ab sofort unnötige Wartezeiten. Möglich wird dies durch eine neue Vereinbarung der Krankenkasse Barmer mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV), die am 1. März 2017 in Kraft tritt. „Diabetiker bekommen in der Apotheke ab sofort bestimmte Blutzuckermessgeräte auch ohne Einreichen eines Kostenvoranschlages. Das erspart ihnen Wartezeiten und baut unnötige Bürokratie ab“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der Barmer.

Eine neue Kooperation verbessert die Versorgung von Diabetikern.
Wer sich unsicher ist, ob er beim Messen seines Blutzuckers alles richtig macht, kann sich die korrekte Anwendung des Messgeräts in der Apotheke erklären lassen.
© ABDA

„Der Vertrag mit der Barmer hat für uns Vorbildcharakter in der Versorgung von Diabetikern mit Blutzuckerteststreifen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes. „Von der Vereinbarung profitieren alle Beteiligten. Die Apotheken sind vor Preissteigerungen durch die Hersteller geschützt und haben Planungssicherheit, während die Krankenkasse einen effizienteren Mitteleinsatz hat.“ Entscheidend sei aber der Patientennutzen. Die gut eingestellten Patienten müssten sich keine Sorgen machen, denn sie werden wie bisher weiterversorgt. Wer auf neue Teststreifen eingestellt wird, habe nun zusätzlich die Wahl, das Messgerät sofort mit den Teststreifen mitzunehmen.

Über den Vertrag haben Diabetiker, die bei der Barmer versichert sind, weiterhin Zugriff auf alle am Markt befindlichen Teststreifen. Er beinhaltet zusätzlich zu den bereits bestehenden Preisgruppen eine dritte Gruppe für besonders wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Teststreifen. In der dritten Preisgruppe befinden sich bereits 88 Blutzuckerteststreifen, darunter von führenden Herstellern. Der Vertrag soll dafür sorgen, dass die Umstellung von Patienten auf neue Teststreifen so reibungslos wie möglich verläuft. Zentraler Bestandteil ist dabei die umfassende Beratung durch den Apotheker, wenn der Diabetiker ein neues, gleichwertiges Messgerät mit alternativen Teststreifen erhält.

ABDA

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