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E-Rezept für Patienten in Stuttgart und Tuttlingen

08.11.2019

Patienten aus Baden-Württemberg, die gesetzlich krankenversichert sind, können über die Webseite docdirekt einen Arzt konsultieren und künftig auch ein elektronisches Rezept empfangen. In der Startphase dieses Pilotprojekts lässt sich das E-Rezept in Apotheken in Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen einlösen.

In Stuttgart und Tuttlingen ist ein Pilotprojekt zum E-Rezept gestartet.
Hat ein Patient ein elektronisches Rezept vom Arzt erhalten, kann er dieses über eine App verschlüsselt an eine Apotheke vor Ort weiterleiten.
© iStock.com/Brothers91

Die telemedizinische Plattform <link www.docdirekt.de>docdirekt steht allen Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, in Baden-Württemberg offen. Im November 2019 ist das Pilotprojekt Gerda (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken) gestartet, das es den docdirekt-Teleärzten möglich macht, auch elektronische Rezepte für die Patienten auszustellen. Das Projekt ist vorerst auf die Regionen Stuttgart und Tuttlingen begrenzt.

E-Rezept bietet Vorteile für Patienten, Arzt und Apotheken

Durch die Behandlung eines Telearztes in der Video-Sprechstunde entfällt der Gang in die Arztpraxis. Der Telearzt stellt bei Bedarf ein E-Rezept aus und legt es auf dem Gerda-Server ab. Parallel sendet er einen gesicherten Schlüssel in der docdirekt-App an den Patienten. Dieser kann sich anschließend sein E-Rezept direkt in der App ansehen und an eine teilnehmende Apotheke seiner Wahl in Stuttgart oder Tuttlingen senden. Durch eine Chatfunktion es ist der Apotheke möglich, direkt Kontakt mit den Patienten aufnehmen und beispielsweise mitzuteilen, wann die Medikamente abholbereit sind oder ob sie per Botendienst geliefert werden können.

Patientendaten sind umfangreich geschützt

Die Apotheke weist sich zusätzlich am Gerda-Server digital aus – ein weiteres Element der Datensicherheit. Dazu nutzen die Apotheken das bereits bundesweit eingeführte N-Ident-Verfahren, eine Art digitaler Ausweis, der jede teilnehmende Apotheke eindeutig und sicher identifiziert. Erst durch diese Identifikation erhält die Apotheke Zugriff auf das E-Rezept, das der Patient der Apotheke zugewiesen hat.

Ins Leben gerufen wurde das Pilotprojekt von der Landesapothekerkammer und dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg, die die Grundidee für Gerda konzipiert und das E-Rezept gemeinsam mit der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg entwickelt haben. Technisch umgesetzt wurde der E-Rezept-Dienst durch die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA). Das Land Baden-Württemberg fördert das Projekt mit rund einer Million Euro.

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