E-Rezept in Apotheken ab September

PZ/pta-Forum/NK | 03.06.2022

Alle Apotheken müssen ab September digitale Rezepte einlösen und beliefern können. Darauf hat sich die Gesellschafterversammlung der Gematik in dieser Woche einstimmig verständigt. Für Arztpraxen und Kliniken wird es zunächst ein Pilotprojekt geeinigt, das in Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein startet.
Ab Herbst müssen Apotheken bundesweit E-Rezepte annehmen. Für Arztpraxen gilt diese Pflicht aber zunächst nicht. image.originalResource.properties.copyright

Nach langen Verzögerungen gibt es nun endlich einen Plan zur Einführung von E-Rezepten im deutschen Gesundheitswesen. Ab dem 1. September sind Apotheken bundesweit verpflichtet, die digitalen Rezepte anzunehmen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt diese Entscheidung: „Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur angeht, sind die Apotheken schon längst E-Rezept-ready. In den kommenden drei Monaten werden die Apotheken nun auch ihr Personal vollständig schulen, damit Hardware, Software und deren fachgerechte Bedienung reibungslos ineinandergreifen können“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich.

Für Arztpraxen und Kliniken gilt die Pflicht vorerst nicht: Hier soll die Einführung des E-Rezepts zum September zunächst nur in Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein beginnen, sofern die technischen Voraussetzungen dort gegeben sind. Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes in weiteren Regionen sind alle beteiligten Leistungserbringer angehalten, von der freiwilligen Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen. Im Dezember sollen die E-Rezepte dann zur Pflicht werden. Voraussetzung ist, dass das Pilotprojekt im Herbst als Erfolg gewertet wird.  

Das E-Rezept kam bisher nur schleppend voran. Ursprünglich sollte es bundesweit bereits im Januar eingeführt werden. Nach Kritik aus der Ärzteschaft, die Probleme bei der Umsetzung befürchtete, wurde der Pflichtstart abgesagt. Derzeit läuft eine freiwillige bundesweite Erprobungsphase, in der in einem halben Jahr gut 24.000 E-Rezepte eingelöst wurden.

Das E-Rezept gilt nur für gesetzlich Versicherte und nicht für Privatversicherte. Statt rosa Rezepten bekommt der Patient einen Code auf sein Smartphone, mit dem er in der Apotheke das Medikament erhält. Wer die dafür nötige App nicht hat oder kein Smartphone benutzt, bekommt den Code ausgedruckt auf einem Zettel.