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Erste Hilfe: Im Notfall ist alles besser als Nichtstun

09.09.2016

Generell gilt: „Egal ob Beruf, Straßenverkehr oder Freizeit – bei einem Notfall zählt jede Sekunde. Angst, etwas falsch zu machen, muss niemand haben. Nichtstun ist für den Verunglückten gefährlicher als eine Hilfsmaßnahme, die nicht ganz korrekt ausgeführt wurde“, erklärt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit beim TÜV Rheinland. Das sieht auch der Gesetzgeber so.

Im Notfall gilt es zuerst, den Verunglückten in Sicherheit zu bringen, die Unfallstelle abzusichern und Hilfe zu holen, z.B. unter der Telefonnummer 112.
Im Notfall gilt es zuerst, den Verunglückten in Sicherheit zu bringen, die Unfallstelle abzusichern und Hilfe zu holen, z.B. unter der Telefonnummer 112.
© Miriam Dörr - Fotolia.com

Jeder kann Erste Hilfe leisten und muss es sogar. Aber keine Bange: Der Gesetzgeber schützt den Ersthelfer. Handelt er nach bestem Wissen und kann nicht erkennen, dass eine Hilfsmaßnahme zu einer Verschlimmerung führt, muss er nicht mit rechtlichen Folgen rechnen. Für unterlassene Hilfeleistung hingegen kann er belangt werden. Wichtige Ausnahme: Die Verpflichtung zur Ersten Hilfe ist nicht gegeben, wenn der Helfer sich selbst dabei in Gefahr bringt. Bei Hilfsmaßnahmen hat der Eigenschutz immer Vorrang.

Kenntnisse in der Ersten Hilfe haben viele – erworben wurden sie oft unter anderem im Rahmen der Führerscheinausbildung. Liegt dieser Kurs lange zurück, kann eine Auffrischung sinnvoll sein: In den vergangenen Jahren haben sich viele Vorgehensweisen verändert. Einiges wurde vereinfacht und neue Geräte wie automatisierte externe Defibrillatoren (AED) bieten neue Möglichkeiten, Leben zu retten. In modernen Kursen liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzung einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen und grundsätzlichen Handlungsstrategien.

Wie oft es auf schnelle Hilfe ankommen kann, unterstreichen auch die Zahlen. So ereigneten sich beispielsweise allein 2015 nach Angaben der gesetzlichen Unfallversicherung über eine Million Arbeits- und Wegeunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führten.

RF

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