Kurz vor Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung ist eine aktualisierte Version im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Demnach werden die kostenlosen Bürgertests bis Ende Juni 2022 verlängert. Ausnahmeregelungen für die Zeit danach für bestimmte Personengruppen wird es nach heutigem Stand nicht geben.
Kostenfreie Corona-Tests, etwa in der Apotheke oder im Testzentrum, wird es nur noch bis zum 30. Juni 2022 geben. Das teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Im Hinblick auf die neuen Regelungen scheint es dabei in den vergangenen Tagen offenbar viele Diskussionen gegeben zu haben: Ursprünglich wäre die Coronavirus-Testverordnung heute, am 31. März 2022, ausgelaufen. In einem bislang aktuellen Entwurf sollte diese bis Ende Mai 2022 verlängert werden. Bis Ende Oktober 2022 waren laut diesem Entwurf darüber hinaus Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, etwa Kinder, Geflüchtete aus der Ukraine oder Personen, die sich in Hotspot-Regionen mit 3G-Regeln aufhalten, vorgesehen. Diese sollten weiterhin Anspruch auf die kostenfreien Bürgertests haben.
Diese Regelungen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aber nun kurzerhand gestrichen. Gestern veröffentlichte das BMG die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung im Bundesanzeiger, die in einigen Teilen ganz andere Vorgaben vorsieht. Denn nun gilt: Die kostenlosen Bürgertests laufen bis zum 30. Juni 2022 weiter. Der Anspruch gilt dabei für alle, wie bislang auch. Die nun geänderte Testverordnung tritt am morgigen Donnerstag in Kraft. Im Gegensatz zum vorherigen Entwurf sind danach aber auch keine Ausnahmen mehr vorgesehen, die Testverordnung tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.
Quelle: Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
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