Gesund leben

Neue E-Nummer: Süßstoff Stevia erhält Marktzulassung

18.11.2011

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (efsa) hat zum ersten Dezember den kalorienfreien Süßstoff Stevia in der EU zugelassen. In Japan und den USA wird der Süßstoff bereits seit längerem verkauft. Ab Anfang Dezember dürfen auch in der EU Produkte auf den Markt gebracht werden, die diesen Süßstoff mit der E-Nummer E960 enthalten.

Zuckerwürfel
Rohrzucker ade - Welcome "Stevia". Ab 1. Dezember 2011 dürfen Lebensmittel-Hersteller in Europa nun auch den natürlichen und kalorienfreien Süßstoff Stevia verwenden. Es gelten allerdings Höchstmengen.
© blackcat - Fotolia

Stevia ist ein natürlicher Süßstoff, das unterscheidet ihn von allen anderen kalorienfreien Süßstoffen auf dem Markt. Er wird aus der Steviapflanze gewonnen. Die Ureinwohner Paraguays nutzen Stevia schon seit zweihundert Jahren. Stevia schmeckt etwa 300-mal süßer als Zucker. Der Unterschied: Wie andere Süßstoffe enthält Stevia keine Energie. Daher bietet es Karies-Bakterien keinen Nährboden, was die Zähne schont. Zudem ist es für Diabetiker geeignet, weil der den Blutzuckerspiegel nicht erhöht.

Dass Stevia so lange in der EU auf die Zulassung warten musste, lag an Berichten über mögliche Gesundheitsrisiken des Süßstoffs. Krebserregende Eigenschaften, eine drohende Unfruchtbarkeit der Konsumenten oder eine Embryonen schädigende Wirkung wurden diskutiert. Für die jetzige Zulassung stützt sich die efsa auf einen Bericht der <link http: www.who.int en>Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2008, der den Süßstoff für unbedenklich hält. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack.

Sicherheitshalber sind in den Zulassungsunterlagen genaue Obergrenzen für die Menge von Stevia in einzelnen Nahrungsmittelgruppen wie Backwaren, Milchprodukten oder Getränken festgelegt. Verbraucher werden den Zusatz sogenannter Steviol-Glycoside künftig unter dem Kürzel E960 in der Zutatenliste ihrer Nahrungsmittel wiederfinden.

Die efsa empfiehlt, den täglichen Verzehr von Stevia auf 4 mg/kg Körpergewicht zu beschränken. Bei 60 Kilogramm Körpergewicht entspricht das 240 Milligramm Stevia – in etwa der Menge, die in einem halben Schokoriegel verarbeitet ist. Da diese Menge bei starken Konsumenten wohl überschritten werden wird, empfiehlt die Efsa insbesondere den Verzehr von gesüßten Getränken einzuschränken, da davon auszugehen sei, dass ein Großteil der verzehrten Menge Stevia aus diesen Produkten stammen wird. Zudem werden die Hersteller wohl zu Kombinationen aus Stevia und anderen Süßstoffen und Zucker zurückgreifen, um ihre Produkte ausreichend süß zu machen, ohne bereits mit einer Portion die empfohlenen Grenzwerte zu überschreiten.

KK/RF

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