Neues E-Rezept ab 2022: So könnte es aussehen
PZ/NK | 25.03.2021
Auffällig ist, dass schon im Titel auf den größten Unterschied zum Papierrezept hingewiesen wird: „Ausdruck zur Einlösung Ihrer E-Verordnung“, heißt es dort. Damit ist klar: Der Ausdruck hat keinerlei Formularcharakter mehr, wie es beim rosa Rezept der Fall war. Vielmehr sind die aufgedruckten QR-Codes nur noch ein Verweis auf die eigentliche Verordnung, die auf dem Fachdienst-Server der Gematik liegt.
Unter dem Namen und dem Geburtsdatum des Patienten sind die Adresse und Telefonnummer des verordnenden Arztes aufgeführt sowie das Verordnungsdatum. Neu ist auch, dass der Zeitraum der Gültigkeit des QR-Codes ausdrücklich aufgeführt ist. Schließlich kann der Ausdruck bis zu vier QR-Codes enthalten: Der größere Code führt den Apotheker nach dem Scannen direkt zur (Sammel-)Verordnung. Die kleineren Codes beziehen sich auf bis zu drei einzelne Arzneimittel-Verordnungen. Der Entwurf enthält auch weitere Informationen zur Medikation, die leicht verständlich unter dem Code stehen. Beispielsweise stehen dort Hinweise zur Einnahme („Bitte mit Flüssigkeit einnehmen“) oder Dosierungshinweise. Auch die PZN ist angezeigt.
Am unteren Ende des DIN-A5-Ausdrucks stehen noch zwei Service-Hinweise der Gematik. Erstens verweist sie auf ihre Info-Website zum E-Rezept (www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de). Zweitens enthält jeder Ausdruck noch einen Werbe-Hinweis für die Gematik-App, um die Nutzung der Anwendung voranzubringen.