Die vier wichtigsten Fakten zur Notdienstgebühr
1. Apotheker dürfen eine Notdienstgebühr erheben
Das ist ihr Honorar dafür, dass sie den gesetzlich vorgeschriebenen Notdienst leisten.
2. Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro
Sie braucht der Kunde jedoch nur einmal pro Notdienst-Besuch zu entrichten, egal wie viele Rezepte er vorlegt und wie viele Arzneimittel er kauft.
3. Die Notdienstgebühr darf zu bestimmten Zeiten erhoben werden
An Wochentagen darf sie von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden. An Sonn- und Feiertagen kann sie den ganzen Tag, also von 0.00 bis 24.00 Uhr, fällig werden. Falls der 24. Dezember auf einen Werktag fällt, darf der Apotheker die Notdienstgebühr bis 6.00 und nach 14.00 Uhr berechnen.
4. Wann das “noctu”-Feld auf dem Rezept eine Rolle spielt
Kreuzt der Arzt auf dem Rezept "noctu" an, macht er damit kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von der Krankenkasse übernommen. Das Rezept muss aber unverzüglich in einer Apotheke eingelöst werden. Dieses Feld existiert auch bei e-Rezepten.
Wo finde ich eine Notdienstapotheke?
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