Patienten mit einem Diabetes können infolge fortgeschrittener Folgeerkrankungen in die Situation kommen, ein Spenderorgan zu benötigen. Aber können Diabetiker auch selbst Organe spenden, wenn sie dies wünschen?
Rund um das Thema Organspende gibt es viele Fragen. Wer darf überhaupt spenden? Bis zu welchem Alter? Und gibt es Ausnahmen? Eine repräsentative Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigt: Rund 13 Prozent der Befragten hielten sich fälschlicherweise für ungeeignet, sei es aufgrund ihres Alters oder aus gesundheitlichen Gründen.
In der Realität führen nur wenige Erkrankungen dazu, dass man keine Organe spenden darf. Aktive Krebserkrankungen oder ein positiver HIV-Nachweis gehören dazu, nicht aber eine Diabetes-Erkrankung. Auch Diabetiker können somit ihre Bereitschaft (oder Ablehnung) im Organspendeausweis dokumentieren. Zusätzlich sollten sie dort ihre Diabetes-Erkrankung vermerken. Dies kann es den Medizinern erleichtern, die Organe hinsichtlich ihrer Eignung für eine Transplantation zu beurteilen.
Anders als in Deutschland gilt in den meisten Ländern Westeuropas die Widerspruchslösung. Sie wertet es als Zustimmung, wenn man einer Spende nicht ausdrücklich widersprochen hat. Auch interessant: Wenn man im Ausland verstirbt, gelten die Regelungen des betreffenden Landes.
Deutschland plant zukünftig ein Register für Erklärungen zur Organ- undGewebespende (kurz: Organspende-Register), um die Umsetzung zu erleichtern. Dabei handelt es sich um ein – noch im Aufbau befi ndliches – elektronisches Verzeichnis, in dem jeder seine Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende freiwillig und kostenlos hinterlegen kann. Der Eintrag ist nicht "in Stein gemeißelt", er lässt sich jederzeit ändern oder widerrufen.
Und wie sieht es beim Spenden von Blut oder Stammzellen aus? Patienten mit Typ-2-Diabetes dürfen Blut spenden, wenn ihr Blutzucker gut eingestellt ist und sie keine Insulintherapie benötigen. Insulinpflichtige Diabetiker (Typ 1 und Typ 2) dürfen kein Blut spenden. Auch von Stammzellspenden sind sie ausgeschlossen.
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