Rabattarzneimittel: Rekord-Einsparungen der Krankenkassen in 2020

DAV | 29.03.2021

Die Umsetzung der Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern durch Apotheken hat den Krankenkassen im Jahr 2020 einen neuen Rekord bei den Einsparungen eingebracht. Mit 4,966 Milliarden Euro liegen die Minderausgaben leicht über denen des Vorjahres (2019: 4,965 Mrd. Euro).
Bevor sie ein verschriebenes Medikament abgeben können, prüfen Apotheker, ob die Krankenkasse des Patienten einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem Arzneimittel-Hersteller abgeschlossen hat. image.originalResource.properties.copyright

Den Großteil der Ersparnis teilen sich Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und Ersatzkassen (vdek) mit je zwei Milliarden Euro. Der übrige Betrag entfällt auf Betriebs-, Innungs- und Landwirtschaftskrankenkassen sowie die Knappschaft. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf der Basis vorläufiger Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums mit.

„Im Corona-Jahr 2020 haben Lieferengpässe und Lockdowns die sichere Versorgung der Menschen mit lebenswichtigen Arzneimitteln noch schwieriger gemacht als sonst“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Dass sie dennoch gut funktioniert hat, ist auch auf das Aussetzen der strengen sozialrechtlichen Regeln im Umgang mit Rabattarzneimitteln seit Ende April 2020 zurückzuführen.“ Wenn ein Rabattmedikament nicht verfügbar ist, kann der Patient derzeit leichter mit einem vorrätigen Ersatzpräparat versorgt werden. So lassen sich unnötige Kontakte durch wiederholte Apothekenbesuche reduzieren und Lieferengpässe mildern. „Diese ‚Beinfreiheit‘“, so Dittrich weiter, „ist im Moment an die Fortgeltung der epidemischen Lage gekoppelt, wir brauchen sie aber auch langfristig über die Pandemie hinaus.“ Dass sie in keiner Weise kostentreibend wirke, belege dem Apotheker zufolge der neue Rekord bei den Rabatteinsparungen.