Der islamische Fastenmonat Ramadan hat begonnen. Gläubige nehmen bis zum 19.März keine Nahrung und keine Getränke zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu sich. Doch was ist mit der Einnahme von Medikamenten? Kranke Menschen sind nach religiösen Vorgaben vom Fasten befreit – dennoch möchten viele teilnehmen. Dann lohnt sich eine Beratung in der Apotheke. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung der Apothekenverbände hin.
Therapie nicht ohne Rücksprache verändern
„Eine Dauertherapie bitte nicht ohne Rücksprache unterbrechen oder verändern“, appelliert Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer in der Pressemitteilung. Viele Gläubige verschöben ihre Medikamenten-Einnahme in die nächtlichen Stunden: Darunter Tabletten, Nasensprays oder Arzneimittel zum Einführen in den Analbereich. Doch nicht jede Medikation lässt sich problemlos zeitlich anpassen, denn die Wirkung kann sich unvorhersehbar ändern. Gerade Mittel, die vor einer Mahlzeit eingenommen werden, sind davon betroffen.
Medikamente zur Inhalation sind erlaubt
Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln. Gelegentlich können Patientinnen und Patienten auf solche Arzneiformen ausweichen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist hier jedoch eine Rücksprache mit dem Arzt notwendig.
Rechtzeitig Beratung einholen
Apotheken bieten eine niedrigschwellige und wohnortnahe Anlaufstelle, um Therapien individuell anzupassen und gesundheitliche Risiken während des Fastens zu vermeiden. „Wir stehen gerne bereit, um für unsere Patientinnen und Patienten individuelle Lösungen zu finden“, erklärt Scharpf.
Risikogruppen: Ärztliche Beratung empfohlen
Diese Personengruppen sollten sich zusätzlich in ihrer Arztpraxis beraten lassen, wenn sie den Ramadan praktizieren möchten:
- Menschen mit akuten Herz- oder Nierenerkrankungen
- Diabetikerinnen und Diabetiker, die Insulin spritzen
- Personen, die dauerhaft Antiepileptika einnehmen