Baby & FamilieSeniorenGesundheit

Betäubungsmittel: Was auf Reisen zu beachten ist

12.06.2015

Zu Beginn der Urlaubssaison gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Tipps zum Reisen mit Betäubungsmitteln. Hier gelten je nach Reiseland ganz unterschiedliche Vorschriften. Meist sind spezielle Bescheinigungen bei der Einreise erforderlich.

Ältere Frau und kleines Kind sitzen gemeinsam im Flugzeug und schauen nach draußen.
Manche Länder fordern bei der Einreise spezielle Bescheinigungen für starke Schmerzmittel.
© tunedin - Fotolia

Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die der Arzt verschrieben hat, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf mitgeführt werden, maximal für 30 Tage. Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist dazu eine Bescheinigung des Arztes erforderlich, die die zuständige Landesgesundheitsbehörde beglaubigen muss. Zum Schengen-Raum gehören alle Länder der EU außer Großbritannien, Irland und Zypern. Die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien wenden das Abkommen bislang nur teilweise an. Als Nicht-EU-Mitgliedsländer haben auch Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein das Schengen-Abkommen unterzeichnet.

Bei Reisen in andere Länder rät das BfArM, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung nach dem Leitfaden für Reisende des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen zu lassen. Sie soll Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise enthalten und ebenfalls für eine Menge für maximal für 30 Tage gelten. Das BfArM weist darauf hin, dass keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln existieren. Einige Länder verlangten zusätzlich Importgenehmigungen, schränkten die Menge ein oder verböten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell. Hier sollten Reisende sich zuvor bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes erkundigen.

<link http: www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ

Das könnte Sie auch interessieren

Medikamente ohne Zuzahlung

Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.

Arzneimitteldatenbank

Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.

Podcast "gecheckt!"
Ein Mann, der ein Fenster zum Lüften geöffnet hat uns aus dem Fenster hinausblickt.
Podcast: gecheckt!
Gesundheit

Podcast: Radon in Wohnräumen - Risiken und Vorsorge

Radon und seine Zerfallsprodukte erhöhen mancherorts die Strahlenbelastung in Innenräumen, was auf…

Apotheken Magazin

Alle 14 Tage neu in Ihrer Apotheke: Das Apotheken Magazin ist eine kostenlose Zeitschrift für Apothekenkunden, die fundiert und leicht verständlich alle Fragen rund um die Gesundheit beantwortet.

Telepharmazie

Sie suchen eine Apotheke mit Telepharmazieangebot?

Krankheiten von A - Z

In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern

nach oben
Notdienst finden