In Zeiten leerer Kassen werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gekürzt. Wäre es da nicht logisch, in guten Zeiten den Leistungskatalog wieder zu erweitern? So stehen die großen Parteien dazu.
In unserem Bürgerversicherungsmodell sehen wir eine Abschaffung der Zuzahlungen zum Beispiel für Arzneimittel vor. Menschen mit geringen Einkommen sollen nicht darüber nachdenken müssen, ob sie sich einen Arztbesuch leisten können. Darüber hinaus müssen Leistungsverbesserungen aber genau überlegt sein. Denn die Anforderungen an die Gesundheitsversorgung werden in den nächsten Jahrzehnten weiter steigen. Aber die derzeitigen Überschüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur ein flüchtiges Übergangsphänomen. Dauerhaft lässt sich mit ihnen nichts finanzieren.
Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vorgenommenen Leistungskürzungen wurden von der FDP nie unterstützt. Mit Abschaffung der Praxisgebühr ist es der FDP gelungen, eine damals eingeführte unsinnige Zuzahlung, die die Menschen erheblich belastet hat, wieder abzuschaffen und die Versicherten damit unmittelbar an der guten Finanzlage der Krankenkassen teilhaben zu lassen. Darüber hinaus haben wir in vielen Bereichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgebaut. So können die Krankenkassen beispielsweise seit Anfang 2012 ihren Versicherten ein breitgefächertes zusätzliches Leistungsangebot über den Pflichtleistungskatalog hinaus als Satzungsleistungen anbieten. Dies betrifft auch Leistungsbereiche, die von der damaligen rot-grünen Regierung aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen wurden.
DIE LINKE fordert die Rücknahme sämtlicher Leistungskürzungen und die Abschaffung der Zuzahlungen. Die Sparmaßnahmen sind erfolgt, um einen Anstieg der Kassenbeiträge zu verhindern. Dabei wird immer außer Acht gelassen, dass die Beiträge nicht gestiegen sind, weil die Menschen kränker sind oder die Medizin zu teuer geworden ist, sondern weil die Kassenbeiträge in der GKV nur auf Lohneinkommen erhoben werden. Die Lohneinkommen stagnieren seit geraumer Zeit, während immer mehr Einkommen durch Kapital- und Zinserträge erzielt wird. Die Einbeziehung dieser Einkommen in die Verbeitragung, wie es DIE LINKE mit der Bürgerversicherung fordert, schafft dauerhaft den finanziellen Spielraum, um die Kürzungen zurückzunehmen.
Die letzten Leistungskürzungen wurden zum 01.01.2004 unter anderem mit der Herausnahme der Brillen durchgeführt. Seit Regierungsbeteiligung der Union im Jahre 2005 wurden bei keiner Reform im Gesundheitswesen Leistungen herausgenommen sondern im Gegenteil neue Leistungen, wie z.B. ambulante Hospizleistungen, aufgenommen.
Viele Leistungskürzungen sind zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig gewesen. Das gesamte Leistungsspektrum folgt den Kriterien der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit durch die unabhängige gemeinsame Selbstverwaltung. Auch wenn die Kassen zur Zeit gut gefüllt sind, muss darauf geachtet werden, das Leistungsausweitungen diesen Kriterien entsprechen. Trotzdem müssen Patienten und Patientinnen natürlich die Leistungen erhalten, die für ihre Krankheitsbehandlung erforderlich sind.
Hier finden Sie weitere Folgen der Serie "Bürger fragen, Politiker antworten", sofern bereits veröffentlicht:
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