ArzneimittelGesundheit

In welchen Fällen der Arzt Cannabis verordnen darf

19.01.2017

Menschen mit schweren Krankheiten können medizinisches Cannabis künftig unbürokratisch auf Kassenrezept bekommen. Das hat der Bundestag beschlossen. Er verabschiedete einstimmig den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Auch der Anbau der Pflanze ist darin genau geregelt.

Cannabis für die arzneiliche Anwendung muss spezielle Anforderungen erfüllen.
Cannabis für die arzneiliche Anwendung muss spezielle Anforderungen erfüllen.
© Oleksii Sergieiev - Fotolia

Bislang konnten in Deutschland nur sehr wenige Patienten medizinisches Cannabis in Apotheken erwerben. Sie brauchten dafür eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und mussten das Mittel meist selbst bezahlen. Nun können Ärzte ihren Patienten Cannabis wie andere Medikamente verordnen, und die Krankenkassen müssen die Kosten übernehmen. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft.

Zuletzt wurden noch einige Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen: Ist ein Arzt der Meinung, dass seinem Patienten Cannabis besser als andere Therapien hilft, darf er das Mittel künftig verordnen, ohne dass der Patient vorher sämtliche Alternativtherapien durchlaufen muss. Außerdem darf die Krankenkasse die Kostenübernahme künftig nur "in begründeten Ausnahmefällen" ablehnen und muss ihr Nein dann detailliert belegen. Sie hat auch nur drei Tage Zeit zu entscheiden, ob ein Versicherter Cannabis erhalten darf oder nicht. Dies soll lange Wartezeiten etwa für Palliativpatienten verhindern. Bislang war es genau andersherum gewesen und Ärzte hatten ausführliche Beweise vorlegen müssen, warum es für einen Patienten neben Cannabis keine weiteren Therapieoptionen mehr gibt.

Der Bundestag stimmte auch dem Vorschlag des Bundesrats zu, künftig den Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) in medizinisch verwendeten Cannabisblüten zu standardisieren. Dies hatte zuvor auch die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gefordert. Denn je nach Sorte ist der Gehalt des Wirkstoffs in den Blüten unterschiedlich hoch.

Angebaut werden soll das medizinische Cannabis künftig in Deutschland. Die Aufträge dafür soll eine staatliche Cannabisagentur vergeben, die eigens beim BfArM angesiedelt wird. Das BfArM kauft künftig die gesamte Produktion der Anbauer auf und verkauft sie an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken weiter. Bis der Anbau in Deutschland funktioniert, sollen Patienten weiterhin mit importiertem Cannabis versorgt werden.

ap/<link http: www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ

Das könnte Sie auch interessieren

Medikamente ohne Zuzahlung

Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.

Arzneimitteldatenbank

Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.

Podcast "gecheckt!"
Ein Mann, der ein Fenster zum Lüften geöffnet hat uns aus dem Fenster hinausblickt.
Podcast: gecheckt!
Gesundheit

Podcast: Radon in Wohnräumen - Risiken und Vorsorge

Radon und seine Zerfallsprodukte erhöhen mancherorts die Strahlenbelastung in Innenräumen, was auf…

Apotheken Magazin

Alle 14 Tage neu in Ihrer Apotheke: Das Apotheken Magazin ist eine kostenlose Zeitschrift für Apothekenkunden, die fundiert und leicht verständlich alle Fragen rund um die Gesundheit beantwortet.

Telepharmazie

Sie suchen eine Apotheke mit Telepharmazieangebot?

Krankheiten von A - Z

In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern

nach oben
Notdienst finden