Seit 2012 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für rezeptfreie Medikamente, sogenannte OTC-Arzneimittel, erstatten. Die nachfolgende Liste gibt Auskunft, welche Kassen diese freiwillige Satzungsleistung anbieten.
Die Liste wurde vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) zusammengestellt und wird quartalsweise aktualisiert. Sie gibt nicht nur Auskunft darüber, welche Kassen teilnehmen, sondern nennt auch Konditionen. Genaueres zu den Voraussetzungen und der Abwicklung der Erstattungen erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Liste der Kassen, die OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung erstatten
Stand 01.03.2020: Download als PDF
aus Apotheke, Forschung und Gesundheitspolitik.
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