Baby & Familie

Ab 2016: Kindergeld nur noch mit Steuer-ID

12.11.2015

Wie das Bundesamt für Steuern mitteilt, tritt mit Beginn des Jahres 2016 eine neue Regelung für den Bezug von Kindergeld in Kraft. Die Familienkasse benötigt in Zukunft die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Anspruchsberechtigten, bevor sie das Geld auszahlt. Die Neuregelung soll Doppelzahlungen unterbinden.

(Bitte beachten Sie auch den Nachtrag am Ende des Beitrags.)

Beim Kindergeld Tritt eine Neuregelung in Kraft.
Jedes Kind hat mindestens bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
© WavebreakMediaMicro - Fotolia

Eltern, die ab 1.1.2016 Kindergeld beziehen möchten, müssen dafür der Familienkasse ihre Steuer-ID mitteilen. Wichtig ist dabei, dass sie zwei Steuer-IDs benötigen: die des Elternteils, der Kindergeld bezieht und die des Kindes. Die Steuer-IDs sind bei jedem Neuantrag anzugeben. Aber auch die bisherigen Bezieher von Kindergeld müssen die Steuernummern, falls noch nicht geschehen, ihrer Familienkasse übermitteln, um weiterhin Geld zu bekommen. Da die Steuer-ID erst seit 2008 vergeben wird, dürften die Daten bei vielen Eltern fehlen, deren Kinder vorher geboren wurden.

Die Nummern kann man während des laufenden Jahres 2016 noch nachreichen. Wann die Frist dafür endet, soll laut Bundesamt für Steuern (BZSt) in den kommenden Monaten bekannt gegeben werden. Wichtig: Die Familienkasse benötigt eine schriftliche Mitteilung mit den Steuer-Identifikationsnummern, die telefonische Übermittlung genügt nicht. Ein Verzeichnis der Familienkassen finden Sie <link https: www.arbeitsagentur.de web wcm idc groups public documents webdatei mdaw mdk1>hier.

Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Nummer, die lebenslänglich und unabhängig von Umzug oder Heirat gültig bleibt. Auf Steuerbescheiden oder Lohnsteuerbescheinigungen steht diese Nummer als TIN (Taxification Identification Number), bisweilen auch die der Kinder. Wer die Nummern nicht parat hat, kann diese beim BZSt erfragen, z.B. per Mail an info@identifikationsmerkmal.de oder mit der Post an BZSt, Referat St II 3 in 53221 Bonn. Am einfachsten geht es im Internet über <link https: www.bzst.de de steuern_national steuerliche_identifikationsnummer id_eingabeformular id_node.html>dieses Formular. Das BZSt schickt die ID jeder Person an die aktuelle Wohnadresse zu.

RF

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