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Arzneimittel: Gefährliche Urlaubsmitbringsel

15.07.2014

Apotheker raten Reisenden dringend davon ab, im Urlaub Medikamente zu kaufen. Im Ausland steige das Risiko, unwissentlich an ein gefälschtes Arzneimittel zu geraten. Zudem gelten strenge Zollbestimmungen für die Einfuhr von Medikamenten, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer.

Szene an einem vietnamesischen Marktstand
Auf Wochenmärkten in fernen Ländern werden oft nicht nur Lebensmittel sondern auch (gefälschte) Arzneimittel feilgeboten.
© richard53270 - Fotolia

Weltweit sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation 8 bis 10 Prozent aller Medikamente gefälscht. Die Gefahr, im Ausland ein gefälschtes Medikament zu kaufen, ist besonders auf Wochenmärkten oder bei fliegenden Händlern sehr groß - gerade in Entwicklungsländern. Benkert: „Auch falls ein Medikament im Ausland preiswerter ist: Die Schnäppchenjagd kann lebensgefährlich sein.“ Wer dauerhaft Medikamente braucht, nimmt am besten ausreichend große Mengen mit in den Urlaub oder lässt sich diese gegebenenfalls im Voraus vom Arzt verordnen. Für stark wirksame Schmerzmittel und andere Betäubungsmittel braucht der Patient ein ärztliches Attest.

Bei der Einreise in die EU dürfen Urlauber nur die Menge an Medikamenten mitführen, die für ihren persönlichen Bedarf bestimmt ist. Als Faustregel gelten dabei eine Packung bzw. der Bedarf für maximal drei Monate pro Medikament. Urlauber dürfen aus dem Ausland keine Medikamente für andere Personen oder für gewerbliche Zwecke mitbringen. Arzneimittelfälschungen und Dopingmittel dürfen generell nicht eingeführt werden. Auch einige Präparate, die im Ausland frei gehandelt werden, können in Deutschland unter das Arzneimittelrecht fallen. Dazu gehören zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Mittel. Alle diese Präparate werden vom Zoll konfisziert und der Reisende kann bestraft werden.

ABDA/RF

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