Heftiges Zahnweh nach der Wurzelbehandlung, Beschwerden nach dem Einsetzen eines Hüftgelenks oder bleibender Schmerz nach einer Bandscheibenoperation: Patienten, die nach einer ärztlichen Behandlung über erneute Leiden klagen und Zweifel haben, ob sie richtig behandelt wurden, können sich hilfesuchend an ihre Krankenkasse wenden.
„Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler müssen die gesetzlichen Krankenkassen Versicherte beraten und ihnen bei berechtigten Ansprüchen dabei helfen, Schmerzensgeld von dem behandelnden Arzt oder der zuständigen Klinik zu bekommen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die Kasse helfe Versicherten dann, wenn der Schaden im Rahmen einer Kassenleistung entstanden und noch nicht verjährt sei. Für privat finanzierten Behandlungen gelte dies jedoch nicht. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Hilfe Krankenversicherte bei einem Verdachtsfall in Anspruch nehmen können:
Rechtliche Hilfe bei Konflikten mit Ärzten oder Krankenkassen und Informationen über Patientenrechte bieten ergänzend auch 20 örtliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.
VZ NRW/NK
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