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Beitragsschulden: Bis 31.12. Antrag an die Krankenkasse

04.12.2013

Für den Antrag auf den Erlass von Beitragsschulden in der Krankenversicherung bleiben nur noch wenige Wochen. Wer sich bis zum Jahresende bei seiner Krankenversicherung meldet, bekommt Beitragsschulden und Säumniszuschläge erlassen, darauf weist das Bundesministerium für Gesundheit hin.

Paar Anfang 30 am Schreibtisch, er vor dem Laptop, sie mit Formular in der Hand telefoniert
Jetzt noch schnell den Antrag stellen: Am Jahresende 2013 endet die Möglichkeit eines Beitragsschuldenerlasses in der Krankenversicherung.
© JackF - Fotolia

Durch das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung werden Versicherten in bestimmten Fällen die angehäuften Beitragsschulden ermäßigt oder sogar erlassen. In der privaten Krankenversicherung wurde ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt. Die Regelungen betreffen vor allem Personen, die sich trotz der seit dem 1. April 2007 bestehenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung verspätet oder noch nicht bei einer Krankenkasse gemeldet und dadurch Beitragsschulden angehäuft haben. Wer hierunter fällt, sollte sich jetzt unbedingt bei einer Krankenkasse melden, dann werden im Regelfall die Beitragsschulden für zurückliegende Zeiträume sowie die Säumniszuschläge erlassen. Am Jahresende endet diese Möglichkeit eines Beitragsschuldenerlasses.

Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es eine vergleichbare Regelung. Wer in der privaten Krankenversicherung versicherungspflichtig ist und bis zum 31. Dezember bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Antrag auf Versicherung stellt, dem wird der Säumniszuschlag erlassen. Für jemanden, der von 2009 bis heute nicht versichert war, beläuft sich dieser Säumniszuschlag – je nach individuellem Beitrag – auf bis zu 5.000 Euro. Nichtversicherten rät das Ministerium, diese Möglichkeit jetzt zu nutzen, denn es geht um ihren dringend notwendigen Versicherungsschutz im Krankheitsfall.

Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie eine <link http: www.bundesgesundheitsministerium.de schuldenerlass_in_der_gkv>mehrsprachige Broschüre zum Schuldenerlass in der Krankenversicherung.

BMG/RF

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