Gesundheitspolitik

Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren wird nicht kommen

CK/PZ/NK  |  07.04.2022

Eine Impfpflicht zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie wird es in Deutschland vorerst nicht geben. In einer Abstimmung erhielt der vor wenigen Tagen vorgeschlagene Kompromiss keine Mehrheit im Bundestag.

Arzt, hält eine Impfdose in der Hand.
Eine verpflichtende Covid-19-Impfung wird es in Deutschland nicht geben.
© Fritz Jorgensen/iStockphoto

Der Bundestag hat heute über die Einführung einer Covid-19-Impfpflicht abgestimmt. Der vor wenigen Tagen eingebrachte Kompromiss-Vorschlag zur Einführung einer Impfpflicht ab 60 Jahren mit einer möglichen Erweiterung für alle Erwachsenen ab 18 Jahren hat dabei keine Mehrheit gefunden.

Von 683 abgegebenen Stimmen haben 296 Abgeordnete dafür gestimmt, 378 dagegen. Es gab 9 Enthaltungen. Der Gesetzentwurf sah eine Covid-19-Impfnachweispflicht für alle Personen ab 60 Jahren vor, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Impfpflicht sollte ab dem 15. Oktober 2022 gelten. Den Kompromiss hatten Gesundheitspolitikerinnen und -politiker der Ampel-Koalition darunter Janosch Dahmen (Grüne), Heike Baehrens (SPD), Professor Andrew Ullmann (FDP) oder Paula Piechotta (Grüne) vorgeschlagen. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) waren Anhänger dieses Vorschlags. Eigentlich gab es zunächst zwei Gesetzentwürfe, einmal einen für eine Impfpflicht ab 18 Jahren und eine verpflichtende Impfberatung mit einer optionalen Impfpflicht ab 50 Jahren. Diese beiden Entwürfe wurden für die heutige Abstimmung zusammengeführt.

Auch ein Antrag zu einem Impfvorsorgegesetz der Unionsfraktion wurde am heutigen Donnerstag im Bundestag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. 497 Abgeordnete stimmten gegen den Unions-Antrag, 172 waren dafür. Auch hier gab es 9 Enthaltungen. Damit wird in Deutschland keine Covid-19-Impfpflicht eingeführt. Lediglich die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die seit 15. März 2022 gilt, besteht weiter.

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