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Covid-19: 26 von 122 Schnelltests sind unzuverlässig

Natascha Koch  |  09.11.2021

Ob am Arbeitsplatz, vor dem Besuch der Großeltern und einem Treffen mit Freunden: Antigen-Schnelltests sind in der Corona-Pandemie ein günstiges und einfaches Werkzeug, um eine unbemerkte Infektion mit dem Coronavirus festzustellen. Die Qualität der Tests ist jedoch sehr unterschiedlich, wie das Paul-Ehrlich-Institut nach einer aktuellen Analyse berichtet: 26 von 122 Antigen-Schnelltests konnten nicht überzeugen.

Mann, hält Antigen-Schnelltests in der Hand.
Antigen-Schnelltests liefern in der Regel zuverlässige Ergebnisse, allerdings unterscheidet sich die Sensitivität von Hersteller zu Hersteller.
© Pascal Skwara/iStockphoto

Wer sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, kann die Infektion mit Antigen-Schnelltests relativ sicher nachweisen – zumindest in frühen Phase, wenn die Viruslast in den Atemwegssekreten besonders hoch ist. Allerdings tragen die Tests nur dann zur Eindämmung des Pandemiegeschehens bei, wenn sie auch zuverlässige Ergebnisse liefern. Um zu überprüfen, wie es um die Sensitivität der in Deutschland angebotenen CE-gekennzeichnete Schnelltests steht, haben Forschende des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) jetzt 122 Test-Kits unter die Lupe genommen. Die Sensitivität drückt aus, wie gut der Test in der Lage ist, das Virus nachzuweisen.

Die Sensitivität dieser Antigen-Schnelltests wurde mit Hilfe eines gemeinsamen Bewertungspanels untersucht, das vom Robert-Koch-Institut hergestellt wurde. Als minimal akzeptierte Sensitivität wurde ein Wert von 75 Prozent festgelegt. Dabei zeigten sich große Unterschiede, wobei die meisten Tests die Mindestanforderungen erfüllten: 96 der 122 Tests waren zuverlässig, einige hatten eine sehr hohe Sensitivität. 26 Tests wiesen jedoch eine geringe Sensitivität auf. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift „Eurosurveillance“ in zwei Tabellen übersichtlich zusammengefasst.

Außerdem führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf seiner Website eine Liste aller Antigentests, die nach Herstellerangaben die Mindestkriterien erfüllen und die nach Coronavirus-Testverordnung (TestV) erstattungsfähig sind. Laut PEI-Mitteilung werden Tests, die die Untersuchung bestanden haben, in der Liste „Vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests“ des PEI aufgeführt. Erfülle ein Test dieses Kriterium nicht, werde er aus der Liste des BfArM gestrichen. 

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