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3 Monate E-Scooter: Viele Unfälle mit Kopfverletzungen

23.09.2019

Seit rund drei Monaten fahren elektrisch betriebene Roller durch die Straßen vieler Großstädte. Das Unfallgeschehen zeigt: Viele Fahrer unterschätzen die Gefahren der elektrischen Scooter.

Bei Unfällen mit E-Scootern treten häufig Kopfverletzungen auf.
Eine Helmpflicht gibt es bei E-Scootern zwar bislang nicht. Empfohlen werden sie trotzdem, da die Roller bis zu 20 km/h fahren können.
© olrat/iStock Editorial

„Stürze mit dem E-Scooter passieren häufig bei Fahrten unter Alkoholeinfluss, durch Unachtsamkeit im Straßenverkehr oder weil die Fahrer die Geschwindigkeit und die Handhabung unterschätzen", sagt Anika Wichmann, Unfallchirurgin am Unfallkrankenhaus Berlin. Das bestätigt auch die Berliner Polizei, die kürzlich eine Statistik zum Unfallgeschehen veröffentlicht hat. Innerhalb der ersten drei Monate registrierten sie in der Hauptstadt 74 Verkehrsunfälle unter der Beteiligung von E-Scootern. In 65 Fällen hatten die Fahrenden die Unfälle selbst verschuldet.

Die Bandbreite der Verletzungen ist nach Aussage von Wichmann groß. Sie reicht von leichteren Verletzungen wie Prellungen und Schürfwunden bis hin zu Schädel-Hirn-Traumata und Frakturen im Bereich der Wirbelsäule, Beine und Füße. „Kopfverletzungen sind nach unserer Erfahrung am häufigsten, außerdem kommt es relativ häufig zu Frakturen", berichtet Wichmann.

Damit es nicht zu schweren Verletzungen kommt, rät die Unfallärztin zu folgenden Regeln:

  • Helme sind zwar keine Pflicht, sollten zur eigenen Sicherheit aber wie beim Radfahren immer getragen werden.
  • Reflektierende Kleidung mindert das Risiko, von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden.
  • E-Scooter gehören auf Radwege. Wenn diese fehlen, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
  • Fahrbahnwechsel und Richtungsänderungen müssen angekündigt werden.
  • E-Scooter sind nur für einen Fahrer zugelassen. Andere Personen auf dem Roller mitzunehmen, ist nicht erlaubt.
  • Vorsicht bei Alkohol am Lenker: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.
  • Nicht ablenken lassen: Während der Fahrt nicht aufs Handy blicken oder mit Kopfhörern Musik hören.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geht noch einen Schritt weiter: „Scooter bräuchten zum Beispiel dringend einen Blinker. Denn im Gegensatz zum Fahrradfahren sollten beim Rollerfahren die Hände unbedingt am Lenker bleiben, um die Stabilität des Fahrzeugs nicht zu gefährden. Solange Scooter solche grundlegenden Sicherheitsstandards nicht erfüllen, raten wir, sie stehen zu lassen und lieber das Rad zu nutzen", sagt Gregor Doepke, Pressesprecher der DGUV.

Selbst wenn die Scooter abgestellt sind, können sie noch eine Gefahrenquelle sein: Viele Fahrer stellen die Roller mitten auf dem Gehweg ab. Dort werden sie dann zu Stolperfallen für andere, vor allem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Sehbehinderung.

NK

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