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Deutsche wünschen sich finanzielle Hilfe beim Rauchstopp

30.08.2019

Die Mehrheit der Deutschen spricht sich für finanzielle Unterstützung bei der Tabakentwöhnung aus. Das geht aus einer Studie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hervor, die jetzt in der Online-Ausgabe des „British Medical Journal“ erschienen ist.

Viele Deutsche würden finanzielle Unterstützung beim Rauchstopp begrüßen.
Sollen die Kosten für die Rauchentwöhnung von Krankenkassen übernommen werden? Die Hälfte der Deutschen spricht sich dafür aus.
© puhhha - stock.adobe.com

Rauchen schadet der Gesundheit und verursacht zahlreiche Krankheiten. Die Kosten für die Behandlung dieser Folgeerscheinungen trägt in Deutschland die gesetzliche Krankenversicherung. Für die Entwöhnung müssen Raucher jedoch selbst bezahlen. Das würden sich viele Bürger offenbar anders wünschen: In einer Umfrage unter 2.087 Personen ab 14 Jahren gaben 52 Prozent der Teilnehmer an, dass die Nikotinentwöhnung für jeden Raucher kostenfrei zugänglich sein sollte. Ein Viertel der Befragten war dagegen, die verbleibenden waren unentschlossen oder wollten keine Angaben machen.

Das Team um Sabrina Kastaun und Professor Daniel Kotz wollte wissen, welche Ansätze beim Rauchstopp auf den größten Zuspruch in der Bevölkerung stoßen. Neben der vollständigen Finanzierung der Entwöhnung für alle Betroffenen fragten die Wissenschaftler auch nach drei weiteren Optionen: der Kostenübernahme für Raucher mit chronischen körperlichen Leiden, der Erstattung für Abhängige mit psychischen Leiden und der Bereitstellung von Mitteln, um medizinisches Personal in der Beratung zu schulen. Mehr als zwei Drittel der Umfrageteilnehmer (68 Prozent) sprach sich dafür aus, chronisch kranke Raucher beim Aufhören zu unterstützen. Bei Abhängigen mit psychischen Erkrankungen waren nur 50 Prozent für die Kostenerstattung. Schulungen für medizinisches Personal sollte aus der Sicht von 62 Prozent der Befragten die Solidargemeinschaft bezahlen.

Bisher ist die medikamentöse Unterstützung beim Rauchstopp von der Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen ausgenommen. Solche Mittel zählen zu den ausgeschlossenen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, bei deren Anwendung laut Sozialrecht lediglich eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. „Die Daten der Studie zeigen, dass dieser Paragraf im Sozialgesetzbuch aus suchtmedizinischer Sicht unbedingt abgeschafft werden sollte“, fordern die Studienautoren.

cm/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ/NK

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