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Ohne Kontrolle kommt kein Passagier ins Flugzeug - und kein Arzneimittel ins Handgepäck. Auch Pillen, Säfte, Cremes und Salben müssen durch den Sicherheits-Check am Flughafen. Je nach Reiseland und Art des Medikaments gibt es zusätzlich spezielle Zollbestimmungen zu beachten.
Um Probleme unterwegs möglichst zu vermeiden, lassen sich Menschen, die regelmäßig Arzneimittel benötigen, am besten vor der Reise vom Arzt eine Bescheinigung in deutscher und englischer Sprache ausstellen. Das rät Thomas Brückner, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Außerdem empfiehlt es sich, immer die Originalpackung mit Beipackzettel dabei zu haben, damit die Präparate bei der Kontrolle leichter identifiziert werden können.“ Durch Flugverspätungen und Gepäckprobleme kommt man womöglich für längere Zeit nicht an den Koffer mit den restlichen Medikamenten heran. Brückner: „Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und nehmen Sie eine zusätzliche Ration mit ins Handgepäck, mit der Sie im Notfall einige Tage überbrücken könnten", empfiehlt der Experte.
Chronisch kranke Menschen, die auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, brauchen genaue Informationen über die Zollbestimmungen im Reiseland. Einige Arzneimittel, zum Beispiel sehr starke Schmerz- oder Beruhigungsmittel, fallen unter das Betäubungsmittelgesetz, hier ist eine ärztliche Bescheinigung Pflicht. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Neben den Zollbestimmungen gibt es auch noch die Zeitverschiebung. "Arzneimittel wirken nur dann optimal, wenn sie im vorgegebenen Rhythmus eingenommen werden", erklärt Brückner. "Schon ab zwei Stunden Verschiebung muss dieser Rhythmus entsprechend angepasst werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker über dieses Thema, damit die Therapie auch während der Urlaubsreise optimal weiterlaufen kann.
JW
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