Gewässer schützen: Medikamente nicht über Toiletten entsorgen

Medikamentenreste dürfen nicht über die Toilette oder das Spülbecken entsorgt werden. „Dieser Weg ist völlig ungeeignet, denn so können Arzneistoffe in die Gewässer gelangen“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Reste nicht mehr benötigter Arzneimittel belasten bei falscher Entsorgung die Gewässer.
Reste nicht mehr benötigter Arzneimittel belasten bei falscher Entsorgung die Gewässer.
© Nazzalbe - Fotolia

Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können über den Hausmüll entsorgt werden. Die Kommunen verbrennen den Hausmüll in der Regel in Müllverbrennungsanlagen, bevor mögliche Reste auf Deponien gelagert werden. Dadurch ist die Belastung des Grundwassers durch Medikamentenreste ausgeschlossen. Größere Mengen an nicht mehr benötigten Medikamenten, etwa nach einem Todesfall, nehmen Schadstoffsammelstellen an.

Arnold: „Es ist erfreulich, dass das Thema Nachhaltigkeit auch bei der Medikamentenentsorgung angekommen ist. Aber die Belastung der Gewässer mit Arzneistoffen resultiert nicht nur aus einer falschen Entsorgung.“ Einige Verschmutzungswege sind unvermeidbar, zum Beispiel wenn Arzneimittelreste in Körper nicht abgebaut und mit dem Urin ausgeschieden werden. Auch wenn Medikamente auf die Haut aufgebracht werden, gelangen die Arzneistoffe beim Duschen oder Baden zum Teil ins Abwasser.

Als freiwilligen Service bieten einige Apotheken an, in Zusammenarbeit mit lokalen Entsorgungsunternehmen alte Medikamente grundwasserneutral zu entsorgen. Arnold: „Es gibt keine Pflicht einer Apotheke für die Entsorgung. Was viele Patienten nicht wissen: Wenn eine Apotheke die Arzneimittelreste annimmt, kann sie sie nicht weiterverwerten. Im Gegenteil, der Apotheker muss für die Entsorgung noch Gebühren bezahlen, denn Arzneimittelreste aus der Apotheke sind Gewerbeabfall.“

ABDA

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