Arzneimittel

Glucosamin besser nicht zusammen mit Gerinnungshemmern

27.02.2012

Nahrungsergänzungsmittel mit dem Inhaltsstoff Glucosamin werden in Deutschland mit verschiedenen gesundheitsbezogenen Angaben vertrieben, beispielsweise zur Erhaltung der Beweglichkeit. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat darauf hingewiesen, dass diese Produkte für Personen, die Cumarin-Antikoagulanzien zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen müssen, gesundheitliche Risiken bergen.

Kapseln und Tabletten
Produkte mit Glucosamin bergen für Personen, die Cumarin-Antikoagulanzien zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen müssen, gesundheitliche Risiken.
© KKH-Allianz

Zu den Cumarin-Antikoagulanzien gehören zum Beispiel Arzneimittel mit Warfarin oder Phenprocoumon. "Glucosamin kann die blutgerinnungshemmende Wirkung dieser Medikamente verstärken und zu Blutungen führen", sagte der Präsident des BfR, Professor Dr. Andreas Hensel. In den meisten der berichteten Fälle handelte es sich zwar um symptomlose Veränderungen der Laborwerte. In einigen Fällen traten nach Angaben des BfR jedoch Blutungen in verschiedenen Organen auf, in einem Fall mit der Folge einer schweren Hirnblutung.

Glucosamin wird als Arzneimittel bei Arthrosen im Knie verwendet. In Mengen, die unterhalb der arzneilichen Wirkung liegen, wird Glucosamin zudem in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt; Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel. Bereits in den Jahren 2007 und 2010 hatte das BfR auf das gesundheitliche Risiko hingewiesen, das mit Glucosamin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln verbunden ist. In seinen Stellungnahmen hatte das BfR Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen, als Risikogruppe benannt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sich außerdem mit verschiedenen Wirksamkeitsbehauptungen zu Ergänzungsprodukten mit Glucosamin befasst. In den bisher veröffentlichten Gutachten zu Glucosamin als Lebensmittelinhaltsstoff hat die Behörde festgestellt, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit im Hinblick auf die gesunde Allgemeinbevölkerung vorgelegt wurden. Mit irreführenden Angaben dürfen Lebensmittel nach den deutschen und europäischen Rechtsvorschriften nicht vertrieben werden.

MP/BfR

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