Die Krankenkassen müssen in der kommenden Grippesaison den Vierfachimpfstoff bezahlen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und folgt damit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut vom Januar. Zuvor wurden Kassenpatienten bislang meist mit dem Dreifachimpfstoff immunisiert, der jedoch gegen weniger Virenstämme als der Vierfach-Impfstoff wirkt.
Die Grippe verlief in diesem Winter verhältnismäßig heftig mit bislang mehr als 300.000 laborbestätigten Influenza-Erkrankungen. 69 Prozent davon wurden durch Influenza-B-Viren ausgelöst. Hier dominierte zu 99 Prozent die Yamagata-Linie, deren Antigene nur im Vierfach-Impfstoff, nicht aber im viel häufiger verimpften Dreifach-Impfstoff enthalten waren. Daher war der vor allem aus Kostengründen bevorzugte Dreifachimpfstoff in die Kritik geraten. Patienten mit besonderen Risiken konnten jedoch bereits in dieser Saison mit dem Vierfachimpfstoff immunisiert werden.
Seinen Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie legt der G-BA nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Änderung dann in Kraft – noch früh genug für die Impfstoffproduzenten für die Impfsaison 2018/2019, die meist Ende September/Anfang Oktober beginnt.
Die STIKO empfiehlt folgenden Personen, sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen:
Viele Krankenkassen bezahlen die Grippeimpfung aber darüber hinaus auf freiwilliger Basis für alle ihre Versicherten, auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gehören.
dh/PZ/NK
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