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Krankenkassen können Patienten von Zuzahlungen entlasten

08.01.2016

Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten auf verschiedenen Wegen von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien. "Die Krankenkassen erhalten schließlich auch die kompletten Zuzahlungen der Patienten, die jede Apotheke einziehen und weiterleiten muss", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), angesichts aktueller Berichte über steigende Zuzahlungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten von Zuzahlungen befreien.
Die Zuzahlungen für Medikamente sind für einige Versicherte eine starke finanzielle Belastung.
© ABDA

Laut Becker könnten die Kassen ihre Versicherten schnell und wirksam entlasten z.B. durch eine Befreiungsbescheinigung, die Festbetragsregelung oder Rabattverträge. "Leider passiert oft das Gegenteil, wenn zum Beispiel ein zuzahlungsfreies Medikament nicht abgegeben werden darf, weil ein zuzahlungspflichtiges Rabattarzneimittel Vorrang hat." Die Vermutung, größere Packungen oder teure Medikamente würden die Zuzahlungen erhöhen, sei dagegen falsch: "Egal wie teuer ein Arzneimittel ist, die Zuzahlung ist per Gesetz bei 10 Euro gedeckelt." Becker weiter: "Die Apotheken tun ihr Bestes, ihren Patienten zuzahlungsfreie Alternativmedikamente zu empfehlen. Apotheker und Patient sollten über das Arzneimittel, nicht über die Zuzahlung sprechen."

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können bei ihrer Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung für das jeweilige Kalenderjahr beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Mit der Festlegung eines Festbetrags, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag, lassen sich durch die Krankenkassen auch einzelne Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn ihr tatsächlicher Preis 30 Prozent darunter liegt. Sogar jede Kasse allein kann über ihre Rabattverträge definieren, ob ihre Versicherten nur die Hälfte oder gar keine gesetzliche Zuzahlung für die Rabattarzneimittel leisten müssen. Grundsätzlich müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Bei aponet.de erfahren Sie mehr über Zuzahlungen. Hier gibt es auch eine aktuelle Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente und den Zuzahlungsrechner, der die individuelle Höhe der Belastungsgrenze ermittelt.

DAV/RF

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