Krankes Kind: Welchen Anspruch haben Versicherte und wer bleibt zu Hause?

Hanke Huber  |  03.06.2026 10:09 Uhr

Auch im Jahr 2025 wurde die Betreuung kranker Kinder in Deutschland überwiegend von Frauen übernommen. Aber es gibt Unterschiede in den Bundesländern. Aktuelle Zahlen und wer Anspruch auf Kinderkrankentage hat.

Eine Mutter sitzt auf dem Bett mit ihrem kranken Kind und schaut auf das Fieberthermometer.
Noch immer nehmen deutlich mehr Frauen Kinderkrankentage in Anspruch - obwohl beide Partner Anspruch darauf haben.
© t.tomsickova@seznam.cz/iStockphoto

Bundesweit wurden der Auswertung zufolge 73 Prozent aller Kinderkrankentage von weiblichen Versicherten in Anspruch genommen, während lediglich 27 Prozent auf Männer entfielen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Besonders deutlich zeigt sich diese Ungleichverteilung in Bayern: Dort wurden 77 Prozent der Kinderkrankentage von Frauen beantragt, lediglich 23 Prozent von Männern. Am geringsten war der Unterschied in Sachsen. Dort entfielen knapp 31 Prozent der Kinderkrankentage auf Väter und rund 69 Prozent auf Mütter.

Weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit 

Für die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, verdeutlichen die Zahlen, dass die sogenannte Care-Arbeit in Familien weiterhin ungleich verteilt ist. Eltern sollten frei entscheiden können, wer das kranke Kind betreue und wer arbeiten gehe. Gleichzeitig wünscht sie sich, dass mehr Männer ihren eigenen Anspruch auf Kinderkrankentage nutzen.

Das ist der gesetzliche Anspruch

Gesetzlich krankenversicherte Eltern haben pro Kind und Jahr Anspruch auf Kinderkrankentage, wenn sie ihr krankes Kind zuhause betreuen müssen. Voraussetzung ist:

  • Das Kind ist unter 12 Jahren.
  • Es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, dass das Kind beaufsichtigt werden muss.

Dann stehen jedem Elternteil 15 Arbeitstage zur Verfügung, Alleinerziehenden 30 Tage. Bei mehreren Kindern sind es mehr Tage. 

Finanzielle Einbußen beim Kinderkrankengeld

Anders als bei einer eigenen Krankmeldung können Kinderkrankentage ab Tag 1 mit finanziellen Einbußen verbunden sein: Das Kinderkrankengeld beträgt derzeit in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Dies kann über die Krankenkasse beantragt werden. Zudem ist die Leistung pro Tag gedeckelt, und es werden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Nach Einschätzung von Reimann könnte auch das bestehende Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen dazu beitragen, dass Kinderkrankentage häufig von Müttern übernommen werden. 

Kinderkrankentage zuletzt leicht rückläufig

Die Auswertung zeigt außerdem, dass die Nutzung von Kinderkrankentagen zuletzt leicht zurückgegangen ist. Im Jahr 2025 meldeten sich 4,6 Prozent der anspruchsberechtigten AOK-Mitglieder mindestens einmal wegen eines erkrankten Kindes bei ihrem Arbeitgeber ab. Im 10-Jahresvergleich wurde der Höchststand im Jahr 2022 mit 5,1 Prozent während der Corona-Pandemie erreicht. Auch die durchschnittliche Dauer pro Kinderkrankenfall sank: Wurden 2022 noch durchschnittlich 2,8 Tage pro Fall in Anspruch genommen, waren es 2025 nur noch 2,5 Tage.

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