7.655 Fälle von Masern in 30 Ländern meldet das Europäische Zentrum für Krankheits-vermeidung und -kontrolle (ECDC) für das Jahr 2025. Dabei bezieht es sich auf vorläufige Zahlen aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Im Vergleich zu 2024 seien die Zahlen damit stark gesunken, aber noch immer fast doppelt so hoch wie 2023. Acht Personen starben an der Erkrankung: Vier in Frankreich, drei in Rumänien und eine in den Niederlanden. Die Fachleute empfehlen, jetzt den Impfschutz zu prüfen: Masern treten besonders häufig im späten Winter und frühen Frühjahr auf.
Viele Erkrankte sind ungeimpft
Denn 2025 waren acht von zehn Menschen mit der Erkrankung nicht geimpft. Besonders betroffen Kinder: 40 Prozent der gemeldeten Fälle entfielen auf Kinder unter fünf Jahren. Dennoch lohnt es sich auch für Erwachsene, den Impfstatus zu prüfen.
Klar ist: Die Masern sind aus Europa noch nicht verschwunden. „Europa sollte weltweit führend dabei sein, die Masern auszurotten. Wir haben einen hoch effektiven und sicheren Impfstoff, ebenso das Wissen, die Ressourcen und einige der belastbarsten Beobachtungssysteme, um die vermeidbare Erkrankung effektiv zu im Griff zu haben“, betont Sabrina Bacci vom ECDC.
Warum eine hohe Impfquote wichtig ist
Masern sind eine hochansteckende Erkrankung, die sich über die Luft verbreitet. Um Masern-Ausbrüche zu vermeiden und Risikogruppen zu schützen, sollten mindestens 95 Prozent der Bevölkerung nach nationalen Empfehlungen zwei Dosen der Masern-Impfung erhalten haben, schreibt das ECDC. Die Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) braucht mindestens zwei Wochen braucht, um voll wirksam zu werden.
Wie erkenne ich Masern?
Typische Masern-Symptome sind hohes Fieber, Husten, Schnupfen, gerötete Augen und ein charakteristischer Hautausschlag, der an der Haarlinie beginnt und sich über den Körper ausbreitet. In schweren Fällen können Komplikationen wie Lungenentzündung oder Gehirnentzündung auftreten.
Die Lage in Deutschland: Masernimpfpflicht
Seit 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Kinder müssen beim Eintritt in Kindergarten oder Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen nachweisen. Laut dem RKI hatten bundesweit 78 Prozent der 2022 geborenen Kinder im Alter von 24 Monaten zwei Impfungen gegen Masern.
Die STIKO spricht von zwei Impfungen mit einem MMR-Impfstoff:
- 1. Impfung im Alter von 11 Monaten und bei früher Betreuung ab 9 Monaten möglich
- 2. Impfung im Alter von 15 Monaten bzw. zum Start des zweiten Lebensjahres bei einer ersten Impfung im Alter von 9 bis 10 Monaten
Wurde die zweite Impfung versäumt, sollte sie zwischen dem 16. Monat und dem 17. Lebensjahr möglichst bald nachgeholt werden.
Nach 1970 geborene Personen, die in medizinischen Einrichtungen, Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen oder Bildungsinstitutionen arbeiten, sollen – sofern ungeimpft oder mit unklarem Impfstatus – zwei Impfungen erhalten; bei nur einer Impfung in der Kindheit wird eine weitere empfohlen.