Pflanzliche Arzneimittel und Homöopathika werden häufig miteinander verwechselt. Dabei unterscheiden sich Phytotherapie und Homöopathie grundlegend bei Herstellung, Wirkprinzip und wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweisen.

Die Phytotherapie, auch Pflanzenheilkunde genannt, gehört zu den ältesten Therapieverfahren der Medizin. Dabei werden Pflanzen, Pflanzenteile oder daraus hergestellte Zubereitungen zur Behandlung oder Vorbeugung von Erkrankungen und Beschwerden eingesetzt.
Die wirksamen Inhaltsstoffe können beispielsweise aus Blüten, Blättern oder Wurzeln stammen. Daraus werden unter anderem Extrakte, Tabletten, Kapseln, Tropfen, Säfte oder Teezubereitungen hergestellt.
Pflanzliche Arzneimittel enthalten pharmakologisch wirksame Inhaltsstoffe. Ihre Wirkung hängt unter anderem von der verwendeten Pflanze, der Zubereitung und der Dosierung ab. Je nach Arzneimittel und Anwendungsgebiet liegen unterschiedlich umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit vor.
Auch bei pflanzlichen Arzneimitteln gibt es verschiedene Verfahren für den Marktzugang. Neben zugelassenen pflanzlichen Arzneimitteln gibt es traditionell verwendete pflanzliche Arzneimittel, für die unter bestimmten Voraussetzungen eine Registrierung möglich ist.
Pflanzliche Arzneimittel können apothekenpflichtig oder freiverkäuflich sein. Nicht jedes pflanzliche Produkt, das beispielsweise in einer Drogerie angeboten wird, ist allerdings ein Arzneimittel. Auch Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittel können pflanzliche Bestandteile enthalten.
Bekannte Beispiele für pflanzliche Arzneimittel sind Präparate mit Thymian, Efeu oder Eibischwurzel gegen bestimmte Erkältungsbeschwerden. Johanniskraut wird bei depressiven Erkrankungen eingesetzt, Mönchspfeffer bei bestimmten Beschwerden im Zusammenhang mit dem Menstruationszyklus. Auch Pfefferminze, Kamille, Baldrian oder Lavendel werden für pflanzliche Arzneimittel verwendet.
Welche Wirkung wissenschaftlich belegt ist, hängt vom jeweiligen Pflanzenextrakt, der Dosierung und dem konkreten Anwendungsgebiet ab. Die Eigenschaften einer Heilpflanze lassen sich deshalb nicht automatisch auf jedes Produkt übertragen, das diese Pflanze enthält.
Die Homöopathie geht auf den deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755 bis 1843) zurück. Ein Grundgedanke seiner Lehre ist das Ähnlichkeitsprinzip: Eine Substanz, die bei einem Gesunden bestimmte Beschwerden hervorrufen kann, soll in homöopathischer Zubereitung ähnliche Beschwerden bei einem Kranken behandeln.
Kennzeichnend ist außerdem die sogenannte Potenzierung. Dabei werden Ausgangsstoffe nach festgelegten Verfahren schrittweise verdünnt und verschüttelt beziehungsweise verrieben. Herstellung und Qualität homöopathischer Arzneimittel werden unter anderem im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) geregelt.
Homöopathische Arzneimittel können aus Pflanzen hergestellt werden. Als Ausgangsstoffe dienen aber auch mineralische und tierische Substanzen. Deshalb ist Homöopathie keine Pflanzenheilkunde.
Für homöopathische Fertigarzneimittel gibt es in Deutschland unterschiedliche Verfahren. Registrierte Homöopathika werden ohne Angabe eines Anwendungsgebiets angeboten. Für ihre Registrierung ist kein klinischer Wirksamkeitsnachweis erforderlich. Daneben gibt es zugelassene homöopathische Arzneimittel mit angegebenen Anwendungsgebieten.
Eine Wirksamkeit homöopathischer Mittel über einen Placeboeffekt hinaus ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen.
Bei pflanzlichen Arzneimitteln beruht die Wirkung auf den enthaltenen pharmakologisch aktiven Pflanzenstoffen. Entscheidend sind unter anderem Art und Menge der Inhaltsstoffe sowie die verwendete Zubereitung.
Die Homöopathie folgt dagegen dem Ähnlichkeitsprinzip und dem Konzept der Potenzierung. Dabei können die Ausgangsstoffe so stark verdünnt werden, dass bei hohen Potenzen rechnerisch kein Molekül des ursprünglichen Stoffes mehr enthalten sein muss.
Eine Pflanze kann deshalb sowohl Ausgangsstoff eines pflanzlichen Arzneimittels als auch eines Homöopathikums sein, ohne dass die beiden Präparate vergleichbar wären. Ein Beispiel ist Johanniskraut: Standardisierte Johanniskrautextrakte in pflanzlichen Arzneimitteln unterscheiden sich grundlegend von homöopathischen Zubereitungen aus Johanniskraut.
Wer Beschwerden selbst behandeln möchte, kann sich in der Apotheke beraten lassen. Dort lässt sich auch klären, welches Arzneimittel geeignet ist, wie es angewendet wird, welche Neben- oder Wechselwirkungen zu beachten sind und wann ein Arztbesuch ratsam ist.
Wähle aponet.de als eine bevorzugte Nachrichtenquelle bei Google und entdecke unsere aktuellen Gesundheitsnews häufiger in deinen News-Empfehlungen.
Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.
Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.
Im Fokus diesmal: Dem Geschmacksverlust nach Covid-19 auf der Spur, die ideale Länge des…
aus Apotheke, Forschung und Gesundheitspolitik.
In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern