Rückenschmerzen: Was die Krankenkasse zahlt

Rückenschmerzen lassen sich auf vielfältige Art und Weise behandeln. Doch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht jede Leistung. Im Folgenden finden Sie ein Überblick.

Akupunktur auf dem Rücken
Akupunktur-Behandlungen übernehmen die Krankenkassen nur im Ausnahmefall.
© DAK/Wigger

Was alle zahlen

Für die Behandlung von Krankheiten, und damit auch von Rückenschmerzen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung viele Kosten. Dazu zählen unter anderem Medikamente, eine ärztliche Behandlung beim niedergelassenen Arzt und im Krankenhaus und sogenannte Heilmittel. Auf welche Leistung man Anspruch hat, hängt davon ab, ob die Maßnahmen "notwendig, ausreichend und zweckmäßig" sind, die Rückenschmerzen zu therapieren. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen wirtschaftlich erfolgen. Die Kassen dürfen also nicht unnötig teure Leistungen übernehmen.

Auf bestimmte Behandlungen haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch. Dazu zählen bei Rückenschmerzen Arzneimittel, Operationen und Heilmittel wie Krankengymnastik, Chirotherapie, medizinische Bäder, Wärme- und Elektrotherapie oder Massagen. Diese Heilmittel dienen dazu, Rückenschmerzen zu lindern und Verschlechterungen zu verhüten.

Diese Heilmittel muss immer ein Arzt verordnen. Sie führt immer ein von den Kassen anerkannter Physiotherapeut durch. Außerdem zahlen die Kassen nur solche Heilmittel, deren therapeutischer Nutzen erwiesen ist. Und volljährige Patienten müssen ähnlich wie bei Arzneimitteln einen gewissen Teil der Kosten übernehmen. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Kosten des Heilmittels. Hinzu kommen zehn Euro je Verordnung. Diese kann mehrere Anwendungen umfassen und gilt für 14 Tage.

Was Kassen inzwischen bezahlen

Eine Akupunktur bezahlen die Krankenkassen seit 2007, wenn der Arzt sie zur Linderung von chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule verordnet. Allerdings gelten strenge Regeln. Die Schmerzen müssen schon seit mindestens einem halben Jahr andauern, und der Arzt benötigt eine Zusatzausbildung zum Akupunkteur. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für zehn Sitzungen. In Ausnahmefällen können Patienten fünf weitere Termine in Anspruch nehmen. Eine erneute Behandlung ist dann erst wieder frühestens zwölf Monate danach möglich.

Die ärztliche Behandlung mit Homöopathie zählt mittlerweile ebenfalls zu den Kassenleistungen. Versicherte können sich von einem Mediziner mit einer solchen Zusatzausbildung beraten lassen. Dazu gehören eine homöopathische Erst- beziehungsweise Folgeanamnese sowie die Auswahl der homöopathischen Mittel. Die Arzneien muss der Patient in der Regel selbst zahlen.

Was keiner zahlt

Es gibt Leistungen, die die gesetzlichen Kassen nach geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht übernehmen dürfen. Dazu zählt beispielsweise die Behandlung bei Heilpraktikern. Manche Kassen bieten allerdings private Zusatzversicherungen an, die eine Übernahme der Kosten ermöglichen. Zu den Tätigkeitsfeldern von Heilpraktikern gehören unter anderem Homöopathie, Chiropraktik, Akupunktur und Physiotherapie.

Nachfragen lohnt sich

Trotz vieler Gemeinsamkeiten unterscheiden sich die Angebote vieler Kassen. Genaues Nachfragen lohnt sich. So zahlt die Techniker Krankenkasse beispielsweise eine osteopathische Behandlung.

Apotheker Fabian Henkel

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