Kinder mögen in der Regel keine Medizin. Was können Eltern tun, wenn das Kind die verabreichten Tabletten gleich wieder ausspuckt oder den Mund gar nicht erst aufmacht? Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes e.V., beantwortet die wichtigsten Fragen dazu. Außerdem nennt er Hilfsmittel, die die Medikamenteneinnahme für kleine Patienten einfacher machen.
Hubmann: Zum Beispiel können sie Hustensaft am besten mit einer Pipette oder Spritze ohne Nadel verabreichen. Wenn sie den Saft hinter die Backenzähne träufeln, wird der Schluckreflex ausgelöst. Der Saft kommt dann auch nicht mit den Geschmacksnerven auf der Zunge in Berührung. Manche Medikamente können sie mit Fruchtsaft, Tee oder Muttermilch mischen. Allerdings dürfen nicht alle Tropfen verdünnt werden, und nicht alle Medikamente vertragen sich mit jedem Lebensmittel. Deshalb ist es wichtig, dass sich Eltern in jedem Fall in der Apotheke erkundigen, ob die Medizin gemischt werden darf. Für Babys gibt es in der Apotheke verstellbare Medikamentenschnuller. Und Zäpfen lassen sich leichter einführen, wenn sie vorher mit warmem Wasser leicht angefeuchtet werden.
Hubmann: Kleinkinder brauchen Arzneimittel in genau festgelegten Dosierungen. Werden sie unregelmäßig oder falsch eingenommen, besteht die Gefahr, dass das Medikament nicht wirkt oder dem Kind sogar schadet. Erbricht sich ein Kind kurz nach der Medikamentengabe oder hat es nach dem Zäpfchen direkt Durchfall, können die Medikamente noch einmal gegeben werden. Sind seit der Einnahme zwischen 30 und 60 Minuten vergangen, sind vor allem Säfte und Lösungen vom Körper aufgenommen. Bei Tabletten dauert es länger, bis der ganze Wirkstoff aufgenommen ist. Im Zweifel raten wir immer, beim Kinderarzt nachzufragen. Treten Durchfall oder Erbrechen erst später auf, sollte auf jeden Fall der Kinderarzt informiert werden. Er wird dann über eine Wiederholung der Arzneimittelgabe entscheiden.
Hubmann: Antibiotika müssen so lange genommen werden, wie der Arzt sie verordnet hat. Andere Medikamente, wie Fiebermittel, Hustenlöser oder Nasentropfen, können Eltern absetzen, wenn das Kind wieder gesund ist.
BAV/RF
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