Die Corona-Fallzahlen steigen und steigen. Um die Arztpraxen zu entlasten, sind daher ab sofort wieder Krankschreibungen per Telefon möglich. Das teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mit. Die Corona-Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.
Die Pandemie-Sonderregelung, die zuletzt bis Ende Mai lief und nicht verlängert wurde, ist ab sofort wieder aktiv. Dadurch können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, sich nun wieder telefonisch bis zu sieben Tagen krankschreiben lassen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung ist ebenfalls möglich, und zwar für weitere sieben Kalendertage.
„Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden. Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung haben wir in den nächsten Monaten eine einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung. Die Regelung schützt vor allem die besonders gefährdeten Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke, die dringend regelmäßig zum Arzt müssen, vor vermeidbaren und für sie besonders bedrohlichen Infektionen“, erklärt dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
Welche befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aktuell noch gelten, ist auf der Webseite des G-BA nachzulesen.
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