Beipackzettel verunsichern viele Patienten

Viele Patienten sind durch Beipackzettel verunsichert. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bei 3.300 Bundesbürgern.

Beipackzettel
Die oft langen und in kleiner Schrift gedruckten Beipackzettel wirken auf viele Menschen abschreckend.
© AOK-Mediendienst

Jeder zweite Befragte bewertete Beipackzettel als eher unverständlich oder schlecht lesbar. 58 Prozent fanden die Angaben zu kompliziert oder zu ausführlich. 37 Prozent aller Befragten gaben an, dass ihnen der Beipackzettel Angst mache, bei Menschen über 65 Jahren sogar 49 Prozent. "Wer von einer langen Liste der möglichen Nebenwirkungen verunsichert ist, sollte unbedingt mit dem Arzt oder Apotheker darüber sprechen. Das ist besser als Medikamente gar nicht einzunehmen oder die Behandlung vorzeitig abzubrechen", sagt Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA. Ärzte und Apotheker können gemeinsam die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessern. ABDA und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben dazu im April 2011 ein umfangreiches Zukunftskonzept vorgestellt.

Die oft langen und in kleiner Schrift gedruckten Beipackzettel wirken auf viele Menschen abschreckend. Die Hersteller müssen alle bekannten Nebenwirkungen aufführen und ihre Häufigkeit angeben. Die Nebenwirkungen treten aber nicht bei jedem Patienten auf. Die im Beipackzettel enthaltene Angaben wie „häufig“ oder "gelegentlich" unterscheiden sich zudem vom allgemeinen Sprachgebrauch. Verursacht ein Arzneimittel zum Beispiel "häufig" Schwindel, bedeutet dass, dass von einhundert Anwendern höchstens neun Menschen schwindelig wird. "Seltene" Nebenwirkungen treten höchstens bei einem von eintausend Anwendern auf. Wie man einen Beipackzettel richtig liest, erfahren Sie hier.

Der Beipackzettel kann Patienten verwirren, wenn unter Anwendungsgebieten die eigene Erkrankung nicht aufgeführt ist. Trotzdem kann das erhaltene Medikament wirkungsgleich sein mit dem, das der Arzt verordnet hat. Seit Anfang 2011 gilt, dass beim Austausch eines Medikaments gegen ein anderes wirkstoffgleiches Präparat nur ein Anwendungsgebiet übereinstimmen muss. Im Extremfall bekäme eine Frau mit Bluthochdruck in der Apotheke ein Präparat gegen Prostatabeschwerden – und es wäre dennoch das richtige Medikament. Wenn die eigene Krankheit im Beipackzettel nicht genannt ist, sollten Patienten deshalb in der Apotheke nachfragen.

ABDA

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