Baby & FamilieGesundheit

Väter bleiben häufiger beim kranken Kind

18.04.2018

Wenn das Kind krank ist, bleiben mittlerweile häufig auch die Väter zu Hause, um den Nachwuchs gesund zu pflegen. Das berichtet die Krankenkasse Barmer nach Auswertung von Daten zum Kinderkrankengeld. Im Jahr 2017 beantragten 22,6 Prozent aller Väter Kinderkrankengeld. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2007, lag dieser Anteil nur knapp bei zehn Prozent.

Väter bleiben immer häufiger mit ihrem kranken Kind zu Hause.
Berufstätige Eltern dürfen für die Betreuung ihres kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen.
© Viacheslav Iakobchuk - Fotolia.com

Am häufigsten blieben Väter in Berlin (25,3 Prozent) beim kranken Kind, am seltensten im Saarland (19 Prozent). „Auch wenn es überwiegend immer noch eine Aufgabe der Frauen und Mütter bleibt, bestätigen die Zahlen einen anhaltenden Trend. Die Tatsache, dass sich immer mehr Väter um ihre kranken Kinder kümmern, zeigt, dass sich mehr und mehr ein modernes Rollenverständnis in den Familien durchsetzt“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer für Schleswig-Holstein.

Wenn das Kind krank wird, können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage im Jahr unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen. „In dieser Zeit haben sie bei ihrer Krankenkasse Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld“, erklärt Dr. Hillebrandt. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind ist unter zwölf Jahre alt und muss laut ärztlichem Attest betreut werden.
  • Die Pflege muss durch ein erwerbstätiges Elternteil erfolgen, das deshalb seiner Arbeit nicht nachgehen kann.
  • Eine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung und Pflege nicht übernehmen.

Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für jedes gesetzlich versicherte Kind für höchstens zehn Arbeitstage pro Jahr, und zwar pro Elternteil. Alleinerziehenden zahlt die gesetzliche Krankenversicherung pro Kind maximal 20 Tage lang Kinderkrankengeld. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei drei oder mehr Kindern gilt dann eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.

Barmer/NK

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