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Homöopathie & Co.: Viele Kassen erstatten rezeptfreie Medikamente

25.07.2014

Seit 2012 dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, sogenannte OTC-Arzneimittel, erstatten. Nach einer Untersuchung des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie bieten derzeit 58 Kassen diese freiwilligen Satzungsleistungen an. Eine Liste gibt Auskunft, welche Kassen dazugehören.

Arzt händigt älterem Patienten ein Rezept aus.
Damit die Krankenkassen die Kosten für OTC-Präparate als Satzungsleistung erstatten, verlangen sie ein ärztliches Rezept.
© Igor Mojzes - Fotolia

Bemerkenswert ist, dass die Krankenkassen vor allem die Kosten für homöopathische und anthroposophische Präparate sowie pflanzliche Arzneimittel übernehmen. Andere OTC-Arzneimittel werden in der Regel nur für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren erstattet. Nicht-pflanzliche OTCs für Erwachsene werden so gut wie nie erstattet. Die meisten Krankenkassen fordern für die Erstattung der Medikamente ein ärztliches Rezept. Dieses muss der Versicherte zusammen mit der Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.

Der Umfang der Satzungsleistungen beträgt pro Versichertem in der Regel zwischen 80 und 150 Euro im Jahr. Bei vielen Kassen müssen die Versicherten zuzahlen. Oft liegt die Eigenbeteiligung bei 10 Prozent. Die Ernest und Young BKK oder die Hanseatische Krankenkasse belasten ihre Versicherten mit 30 Prozent Zuzahlung. Überdurchschnittlich spendabel sind die Tui-BKK und die BKK Salzgitter, hier bekommen die Versicherten ein Gesundheitskonto von 400 Euro bei einer Zuzahlung von 15 Prozent. Besonders großzügig bei Kindern sind die AOK Baden-Württemberg, die AOK plus und die IKK Brandenburg Berlin. Für Kinder von 12 bis 18 Jahren erstatten sie alle Selbstmedikationsarzneimittel zuzahlungsfrei und ohne Budgetgrenze, die gemäß der Arzneimittelrichtlinien verschreibungsfähig sind.

dr/<link http: www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ/RF

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