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Vorsorge: Was Krankenkassen bezahlen

29.07.2013

Was ist so wichtig wie gesund zu sein? Gesund zu bleiben natürlich! Viele Gesundheitsstörungen lassen sich erfolgreich beheben, wenn man sie rechtzeitig entdeckt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einige wichtige Vorsorgeuntersuchungen. aponet.de stellt sie vor.

Senior mit Hut guckt an einem großen Fernrohr vorbei in die Kamera.
In die Zukunft sehen kann man mit Vorsorgeuntersuchungen zwar nicht. Sie machen sich aber trotzdem bezahlt, weil dadurch schwere Erkrankungen frühzeitig erkannt werden.
© auremar - Fotolia

Vorsoge für (fast) alle: Check-up 35

Wer darf?
Frauen und Männer ab 35 Jahren. Sie dürfen den Check-up 35 alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Er soll wichtige Krankheiten im Vor- und Frühstadium aufdecken. Hierzu zählen Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Diabetes und mögliche Nierenschäden.

Was macht der Arzt?
Er erhebt, wie Mediziner sagen, zunächst die Krankengeschichte. Er fragt zum Beispiel nach eigenen Erkrankungen und zurückliegenden Operationen, der Gesundheit der Familie und erkundigt sich nach dem beruflichen und sozialen Umfeld.

Hinzu kommt eine körperliche Untersuchung, etwa das Abhören von Lunge und Herz sowie die Messung des Blutdrucks. Weiterhin gibt es Laboruntersuchungen. So entnimmt der Arzt Blut und lässt Cholesterin- und Blutzuckerwerte bestimmen. Mit einem Urintest lassen sich Eiweiß, Zucker, rote und weiße Blutkörperchen sowie Nitrit im Urin erkennen. Dies kann beispielsweise Hinweise auf einen möglichen Diabetes, Nierenprobleme oder Infekte geben. Über das Ergebnis der Untersuchungen informiert der Arzt den Versicherten und erörtert mit ihm mögliche Auswirkungen auf die weitere Lebensgestaltung.

Vorsorge Zahngesundheit

Wer darf?
Bei zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen, die jeder gesetzlich versicherte Erwachsene zweimal jährlich auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch nehmen darf, geht es sowohl um Vorsorge als auch um Früherkennung.

Was macht der Zahnarzt?
Der Zahnarzt kontrolliert den Zustand der Zähne und des Zahnfleischs. Er kann dabei beispielsweise Zahnfleischentzündungen, Karies oder den zum Glück sehr seltenen Mundkrebs erkennen. Und noch einen Vorteil gibt es: Kann man für die vergangenen fünf oder zehn Jahre mit dem Bonusheft die fälligen zahnärztlichen Vorsorgetermine nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen auf Zahnersatz um 20 beziehungsweise 30 Prozent. Das Bonusheft für Eintragungen von Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt gibt es ab dem Alter von 12 Jahren.

Früherkennung Darmkrebs

Wer darf?
Das Angebot richtet sich an gesetzlich krankenversicherte Männer und Frauen ab einem Alter von 50 Jahren.

Was macht der Arzt?
Patienten ab 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres bietet der Arzt einmal jährlich einen Schnelltest auf verborgenes, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl an. Dieses kann unter anderem auf einen Tumor oder Polypen hinweisen. Außerdem wird der Enddarm abgetastet.

Ab 55 Jahren besteht ein Anspruch auf insgesamt zwei vorsorgliche Darmspiegelungen, und zwar auf die erste ab 55 Jahre und auf die zweite frühestens zehn Jahre nach Durchführung der ersten Spiegelung. Nach einem Befund werden auch öfter Untersuchungen bezahlt. Wer keine Darmspiegelung machen lässt, hat alle zwei Jahre Anspruch auf den bereits erwähnten Test auf Blut im Stuhl.

Früherkennung von Hautkrebs

Wer darf?
Frauen und Männer haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs.

Was macht der Arzt?
Der Arzt fragt zunächst nach der Krankengeschichte. Dann inspiziert er die Haut des gesamten Körpers, einschließlich des behaarten Kopfes und der Zehenzwischenräume.

Für Männer:

Früherkennung Prostatakrebs

Wer darf?
Männer ab 45 Jahren haben einmal jährlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Prostatatumoren.

Was macht der Arzt?
Er stellt Fragen zur Familie, Beruf und sozialem Umfeld. Der Arzt inspiziert die äußeren Geschlechtsorgane und tastet die Prostata ab. Zudem untersucht der Arzt die benachbarten Lymphknoten.

Für Frauen:

Früherkennung Krebserkrankungen

Wer darf?
Frauen ab 20 Jahre haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Im Zentrum stehen mögliche Tumore der Geschlechtsorgane und der Brust.

Was macht der Arzt?

Ab dem 20. Lebensjahr:
Einmal jährlich erfasst der Arzt die Krankengeschichte. Zudem untersucht er den Muttermund und die Gebärmutter und entnimmt eine kleine Gewebeprobe, die er mit dem Mikroskop untersucht.

Bis zum 25. Lebensjahr:
Bis zu diesem Lebensalter besteht Anspruch auf einen jährlichen Urintest. Viele Frauen tragen krankmachende Bakterien – Chlamydien – in sich, ohne davon zu wissen. Der Test soll sie aufspüren. Unbehandelt droht durch die Keime im schlimmsten Fall Unfruchtbarkeit.

Ab dem 30. Lebensjahr:
Ab diesem Alter tastet die Ärztin oder der Arzt zusätzlich die Brust und das umliegende Gewebe ab. Zudem wird der Frau gezeigt, wie sie ihre Brust selbst untersuchen kann.

Von 50 bis 69 Jahren:
Das Mammographie-Screening dürfen Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Dabei röntgt der Arzt die Brust. So können viele Veränderungen des Brustgewebes gut erkannt werden. Die Mammographie findet nur in medizinischen Zentren statt, die darauf spezialisiert sind und eine Zulassung dafür haben. Dies wird durch eine Zertifizierung bestätigt.

Schwangerschaft und Entbindung

Wer darf?
Alle Schwangeren sowie Frauen, die kürzlich entbunden haben.

Was macht der Arzt?
Festgehalten sind die Untersuchungen in den sogenannten Mutterschaftsrichtlinien. Durchgeführt werden unter anderem Blut- und Urintests sowie Ultraschalluntersuchungen. Schwangere Frauen haben dabei auch Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes). Generell überprüft der Arzt, wie die Schwangerschaft und die Zeit direkt nach der Geburt verlaufen. Die Vorsorge erstreckt sich auf Wunsch auch auf die Risiken einer HIV-Infektion.

Für Kinder

Wer darf?
Umfassende Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gibt es vom Säuglingsalter bis zum Alter von 10 Jahren. Durchgeführt werden sie vom Kinder- und Jugendarzt. Speziell für den Erhalt der Zahngesundheit hat jedes Kind gesetzlich krankenversicherter Eltern ab dem Alter von zweieinhalb Jahren bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf drei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren zahlen die Krankenkassen dann – wie für Erwachsene – zweimal pro Kalenderjahr Termine zur Zahnvorsorge.

Was macht der Arzt?
Es geht schon direkt nach der Geburt mit der U1 los. Dabei wird geprüft, ob das Kind die Geburt gut überstanden hat. Es werden unter anderem Herz und Lunge abgehorcht, die Haut auf ihre Durchblutung untersucht sowie Muskelspannung und angeborene Reflexe überprüft. Weitere U-Untersuchungen – bis zur U11 – folgen und sollen zeigen, ob sich das Kind normal entwickelt oder ob eine Behandlung notwendig wird. Der Zahnarzt prüft die Entwicklung und den Zustand der Zähne und berät zu deren Pflege. Dr. Josef Kahl, Vorsitzender des Ausschusses für Prävention und Frühtherapie des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt, die Vorsorgetermine unbedingt wahrzunehmen.

Für Jugendliche

Wer darf?
Für Jugendliche gibt es zwei Jugenduntersuchungen, die J1 und J2. Anspruch auf die J1 haben gesetzlich Versicherte im Alter von 13 und 14 Jahren. Normal nicht von den Krankenkassen übernommen wird die J2, die für das 17. oder 18. Lebensjahr empfohlen wird. Dr. Kahl weist allerdings darauf hin, dass die J2 im Rahmen von Selektivverträgen von einigen Krankenkassen übernommen wird. Daher sollte man entsprechend nachfragen.

Was macht der Arzt?
Im Rahmen der J1 werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Harn überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung prüft der Arzt die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 früh erkannt und behandelt werden. Auch auf Hautprobleme und Essstörungen wird eingegangen. Zu den Schwerpunkten der J2 gehört unter anderem das Erkennen von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsproblemen, der Kropfbildung oder eines Diabetes.

Und wenn etwas gefunden wird?

Natürlich freut man sich über einen "negativen" Befund, wie es im medizinischen Sprachgebrauch heißt. Es liegt keine Krankheit und kein Krankheitsverdacht vor. Ein "positiver" Befund, bei dem also ein Krankheitsverdacht besteht, heißt aber nicht, dass man automatisch in Panik geraten muss. In diesem Fall veranlasst der Arzt weitere Untersuchungen. Unter Umständen überweist er an einen anderen Mediziner, um den Befund abklären zu lassen. Nicht in jedem Fall bestätigt sich der Krankheitsverdacht. Und wenn ja, bestehen durch eine frühzeitige Diagnose viel bessere Chancen, dass mit einer der Behandlung rechtzeitig begonnen werden kann.

Übrigens lohnt sich die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen mitunter nicht nur für die Gesundheit. Einige Krankenkassen zahlen eine kleine Prämie, wenn Versicherte dieses Angebot nutzen.

PEF/FS

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