Auch beim Zahnarztbesuch mit dem Kind im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr gilt es, das „Gelbe Heft“ mitzunehmen: Der GKV-Spitzenverbandes hat darauf hingewiesen, dass seit 1. Januar auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) ins „Gelbe Heft“ eingetragen werden.
Warum sollen die Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchen eingetragen werden?
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband versprechen sich davon mehr Übersichtlichkeit und Verbindlichkeit: „Durch die gemeinsame Dokumentation mit den ärztlichen Untersuchungen rücken wir die Zahngesundheit bereits in der frühen Lebensphase noch stärker in den Fokus. Das Gelbe Heft als bei allen Eltern bekanntes und etabliertes Medium ist daher genau der richtige Ort dafür“, so der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Martin Hendges.
Neben den Ergebnissen der neun ärztlichen Untersuchungen (U1-U9) sollen demnach nun auch die Befunde der klinischen Zahnuntersuchung und die Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung dokumentiert werden. „Gesunde Milchzähne sind eine wesentliche Voraussetzung für das Kieferwachstum, die Entwicklung des bleibenden Gebisses und die Sprachentwicklung des Kindes“, betont Hendges.
Die erhofften Vorteile des erweiterten Gelben Hefts
- Bessere Übersicht: Alle wichtigen Vorsorgetermine – ärztlich und zahnärztlich – in einem Dokument.
- Mehr Aufmerksamkeit für Zahngesundheit: Der Zahnarzttermin wird so selbstverständlich wie der Kinderarzttermin.
- Frühe Kariesvermeidung: Durch regelmäßige Kontrollen, Tipps zur Zahnpflege und Ernährung kann frühkindliche Karies verhindert werden.
- Bessere Zusammenarbeit: Kinderärztinnen und Zahnärzte arbeiten enger zusammen – für eine ganzheitliche Vorsorge.
Stefanie Stoff-Ahnis, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, betont: „Die zahnmedizinische Vorsorge der Kleinen wird damit für alle sichtbarer und kann durch diese Erinnerungshilfe besser umgesetzt werden. Zudem erhalten die Eltern im Gelben Heft zusätzliche Früherkennungsinformationen“. Dies habe demnach auch positive Auswirkungen auf die Gruppenprophylaxe in Schulen und Kitas.
Wichtig für Eltern
„Gelbe Hefte“, die vor Januar 2026 ausgehändigt wurden, können weiterhin wie gehabt genutzt werden. Zahnärztliches Personal wird die Dokumentation in diesen Fällen auf Einlegeblättern ergänzen.