Bunt ist die Welt der Rezepte, aber auch unübersichtlich. Die Landesapothekerkammer Hessen hat die wichtigsten Merkmale der unterschiedlichen Rezepttypen zusammengefasst, damit sich Patienten im Farbendschungel orientieren können.

Auf den Rezepten befinden sich in der Regel persönliche Angaben des Patienten. Zusätzlich sind Krankenkassennummer, die Versichertennummer und Arztnummer vermerkt. Rezepte sind erst dann gültig, wenn auch das Datum der Ausstellung, die Unterschrift des Arztes sowie der Arztstempel vorhanden sind. Auf allen Rezepten befinden sich sogenannte Rezeptstatusfelder. Ein Kreuz auf einem dieser Felder wirkt sich auf die Abrechnung mit der Krankenkasse und auf den Zuzahlungsanteil aus. Außerdem müssen Krankenkasse oder Kostenträger erwähnt sein.
Rezepte sind unterschiedlich lange gültig. Während das rosa Kassenrezept spätestens nach einem Monat eingelöst werden muss, ist das blaue Privatrezept drei Monate gültig. Wer ein gelbes Rezept erhält, muss es in den nächsten sieben Tagen in der Apotheke abgeben, ein weißes Rezept verfällt nach nur sechs Tagen. Patienten mit einem grünen Rezept können sich Zeit lassen, es ist uneingeschränkt gültig.
LAK Hessen
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