Apotheken: Mehr Schutz vor Belästigung und Gewalt in Arbeit

Elisabeth Kerler  |  29.01.2026 06:54 Uhr

Belästigungen, besonders im Apotheken-Notdienst, sind ein Problem. Die ABDA und die Bundesapothekerkammer setzen sich für einen besseren Schutz ein.

Apothekerin am Telefon, die sich mit einer Hand etwas notiert.
Belästigende Anrufe im Notdienst: Apothekenteams können sich kaum dagegen schützen.
© Jacob Wackerhausen/iStockphoto

Apotheken sind für viele Menschen eine wichtige erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen – auch nachts und an Wochenenden. Doch Mitarbeitende in Apotheken sind immer häufiger Bedrohungen, Belästigungen oder sogar Übergriffen ausgesetzt. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin und unterstützt die Forderung nach einem stärkeren rechtlichen Schutz für Apothekenteams

Immer wieder Meldungen von Übergriffen

Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, erklärt: „Immer wieder erreichen die Apothekerkammern einzelne Meldungen zu Übergriffen, die wir sehr ernst nehmen. Diese Gewalt verursacht nicht nur individuelles psychisches Leid, sondern kann auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens beeinträchtigen.“

Besonders betroffen sei der Apothekennotdienst: Hier seien Apothekerinnen und Apotheker immer wieder sexuell oder politisch motivierten Belästigungen ausgesetzt, auch durch Anrufe, so Hoffmann. „Apothekerinnen und Apotheker können sich belästigenden Anrufen nicht entziehen – denn sie müssen im Notdienst telefonisch erreichbar sein. Das missbrauchen die Täter.“  Bislang konnten die registrierten Fälle wegen bestehender Lücken in der Strafverfolgung nicht geahndet werden. Schon 2022 hatten Apothekerkammern auf dem Deutschen Apothekertag besseren Schutz vor solchen Anrufen gefordert.

Gesetzesinitiative soll Apothekenteams besser schützen

Das Bundesjustizministerium hat inzwischen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, stärker schützen soll. Auch Apothekenteams sollen davon profitieren. Die ABDA hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Demnach soll die Behinderung der beruflichen Tätigkeit von Apothekerinnen, Apothekern und Apothekenpersonal durch Gewalt künftig unter Freiheitsstrafe gestellt werden.

Dr. Hoffmann begrüßt den Vorstoß ausdrücklich: „Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und will den Schutz für alle im Gemeinwohl tätigen Menschen ausweiten. Dafür sind wir dem Bundesjustizministerium dankbar. Die Apothekerinnen und Apotheker müssen sich auf den staatlichen Schutz verlassen können.“

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