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27.05.2025 12:09 Uhr
Um wirklich gut zu helfen, müssen die Medikamente per Inhalation, also Einatmen, in ausreichender Menge an ihren Wirkort gelangen. Bei den Inhalatoren gibt es im Wesentlichen zwei verschiedene Modelle: Pulverinhalatoren und Dosieraerosole. Bei den Pulverinhalatoren sorgt der Patient allein mit seinem Luftsog dafür, dass das Arzneimittel in die Atemwege gelangt. Dosieraerosole unterstützen dies mit einem Treibgas, ähnlich wie eine Spraydose.
Hat man noch keine Erfahrung mit der Inhalation und Inhalatoren, lässt man sich vom Apotheker die Geräte und Inhalationstechniken erläutern. Grundsätzlich inhaliert man am besten mit aufrechtem Oberkörper, also im Sitzen oder Stehen. Weitere Inhalationen frühestens nach einer Minute durchführen. Bei Kortison-Sprays nach der Inhalation Mund ausspülen oder etwas essen.
Folgende fünf Schritte helfen bei der Inhalation
1. Inhalation vorbereiten
Schutzkappe entfernen. Inhalator zwischen Daumen und Mittel- oder Zeigefinger halten, Daumen und Mundstück unten. Nutzt man ein Dosier-Aerosol nach dem Kauf zum ersten Mal oder wurde es fünf Tage oder länger nicht angewendet, schüttelt man es gut und gibt dann zwei Sprühstöße in die Luft ab, um sicherzustellen, dass alles funktioniert.
2. Ausatmen
Langsam und entspannt ausatmen, Kopf leicht nach hinten neigen.
3. Inhalation auslösen und einatmen
Mundstück mit den Lippen gut umschließen. Bei Dosieraerosolen möglichst langsam, bei Pulverinhalatoren kräftig einatmen und dabei gleichzeitig das Gerät auslösen, indem der Metallbehälter nach unten gedrückt wird.
4. Atem anhalten
Das Gerät absetzen und den Atem für etwa fünf bis zehn Sekunden anhalten.
5. Ausatmen
Langsam ausatmen und die Schutzkappe wieder auf das Dosier-Aerosol aufstecken
Wer hat Anspruch auf "Pharmazeutische Dienstleistung"?
Die Apotheke vor Ort kann auch mit einer pharmazeutischen Dienstleistung weiterhelfen: Dabei erhalten Patienten eine strukturierte Schulung zur richtigen Inhalationstechnik in der Apotheke. Bezahlt wird dieser Service von der Krankenkasse.
Die pharmazeutische Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik" können Versicherte ab sechs Jahren nach Neuverordnung und bei Wechsel der Inhalationshilfe in Anspruch nehmen, oder wenn sie in den letzten 12 Monaten keine praktische Einweisung in ihr Inhalationsgerät erhalten haben.