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Elektronische Patientenakte: Start mit Problemen

JE/PZ/RF  |  02.07.2021

Ab dem 1. Juli 2021 müssen Arztpraxen in ganz Deutschland in der Lage sein, die elektronische Patientenakte (EPA) mit medizinischen Daten zu füttern. Darauf haben die Patienten einen gesetzlichen Anspruch. Noch ist die Software aber nicht überall auf dem neuesten Stand.

Arzt zeigt Patienten etwas auf dem Tablet.
In Zukunft können Patienten eine elektronische Patientenakte mit ihren Gesundheitsdaten nutzen.
© Wavebreakmedia/iStockphoto

Seit dem 1. Januar 2021 können gesetzlich Versicherte bei ihrer Kasse die elektronische Patientenakte (EPA) beantragen und die entsprechende App auf ihr Smartphone laden. Für die Versicherten ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig und kostenlos. Und sie allein entscheiden, welche Daten darauf gespeichert sein sollen und wer darauf zugreifen darf. Allerdings ist die EPA-App – anders als die Gematik-App für das E-Rezept – keine zentrale, halbstaatliche Lösung. Stattdessen entwickelt jede Kasse dafür ihr eigenes digitales Angebot.

Mit dem Start des dritten Quartals müssen nun alle Arztpraxen startklar sein, medizinische Informationen auf die E-Akte ihrer Patienten laden zu können – sonst droht Honorarabzug. Denn die Versicherten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung bestätigte, sind nahezu alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten inzwischen an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen. Allerdings seien die nötigen Updates noch nicht überall erfolgt. „Am Markt gibt es drei Hersteller, einer davon bietet derzeit das notwendige, zertifizierte Update an“, so KBV-Sprecher Roland Stahl. Bei den anderen beiden sei die Aktualisierung zwar angekündigt, es sei es aber fraglich, ob es für diese Praxen fristgerecht verfügbar sei. „Gleiches gilt für die EPA-Anpassung der Praxisverwaltungssysteme – auch hier sind nach unserem Stand noch nicht alle Anbieter zertifiziert“, berichtet Stahl. Es sei also weniger die Frage, ob die Praxen willig sind, die EPA ab Juli zu befüllen, sondern viel mehr, ob die Industrie die dazu nötigen Voraussetzungen rechtzeitig für alle liefern könne.

Zum Download ihrer EPA-App brauchen die Patienten zunächst einen Zugang zum Mitgliederbereich ihrer Kasse. Die App gibt es dann im Google Play beziehungsweise Apple Store. Für die Registrierung selbst ist die Krankenversicherungsnummer, die PIN für die Gesundheitskarte sowie eine E-Mail-Adresse Voraussetzung. Für Patienten ohne Smartphone richtet die Kasse die E-Akte ein, sofern der Versicherte vorab eine entsprechende Teilnahmeerklärung unterschrieben hat.

Gewährt der Patient einer Apotheke Einsicht in seine EPA-Daten, hat sie künftig dessen therapierelevante Befunde, Allergien, Notfalldaten und den E-Medikationsplan im Blick. Neu abgegebene Arzneimittel kann der Apotheker dann ergänzen. Ziel der E-Akte ist es, die Arbeitsschritte in den Arztpraxen und Apotheken zu digitalisieren und damit in Zukunft Informationsverluste, Doppel- oder Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden.

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