Elektroscooter machen mobil

Elektromobile bieten Menschen mit Gehbehinderung die Möglichkeit, weiterhin mobil zu sein.

Elektromobile werden unter bestimmten Lebensmitteln auch von Krankenkassen übernommen.
Mehr Mobilität, mehr Lebensqualität: Dabei leisten Elektroscooter gute Dienste. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse dafür ganz oder teilweise die Kosten.
© Contributor/iStock Editorial

Der Markt bietet Menschen mit deutlichen Geheinschränkungen unterschiedliche Varianten an Elektromobilen. Alle besitzen eine Batterie als Energiequelle, dazu bieten sie einen guten, bequemen Sitz, Bremse und Lenker. Es gibt sportliche oder elegante Modelle, modern gestylte in tollen Farben für die Stadt, geländegängige für Feld und Waldwege, wenn es öfter in die Natur gehen soll. Einige weisen drei, andere vier Räder auf, einige Modelle auch einen praktischen Einkaufskorb. Das Straßenbild dominieren allerdings Geräte, die zur Kategorie der
Krankenfahrstühle gehören. Diese elektrogetriebenen Hilfsmittel erleichtern den Alltag, wenn Menschen einen längeren Gang mit dem Rollator nicht mehr gut schaffen.

Welcher Scooter passt zu mir?

Wer erwägt, sich einen Scooter anzuschaffen, kommt nicht darum herum, sich im Vorfeld ausführlich mit der Thematik zu beschäftigen. Immerhin soll das Fahrzeug ja bestmöglich den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Ein Gespräch beim Hausarzt stellt dabei den ersten Schritt dar. Er gibt der individuellen Verfassung seines Patienten entsprechend Ratschläge − also ob etwa das Augenlicht oder die Reaktionsfähigkeit für den Straßenverkehr noch ausreichen.

Nach der Beratung durch den Arzt steht ein Besuch im Sanitätshaus oder dem Fachhandel für Elektromobile auf dem Plan. Bei der Suche nach dem passenden Modell helfen dem Verkäufer die Informationen des Arztes, um ein passendes Modell auszuwählen. Und auch der Patient muss einige Informationen beisteuern: Erlauben etwa die häuslichen Gegebenheiten, beispielsweise das Treppenhaus der Mietwohnung, ein drei- oder vierrädriges Mobil? Soll es zusammenfaltbar sein? Besteht zu Hause die Möglichkeit, die Batterie des Fahrzeugs zu laden? Dann steht die Testphase an. Das bedeutet, Probe zu sitzen und zu fahren. Die künftigen Nutzer können so herausfinden, ob sie sich beim Fahren sicher fühlen, ob sie das Lenken sehr anstrengt und wie das Ein- und Aussteigen abläuft. Wichtig außerdem: Klappen Wendemanöver und lassen sich Bordsteinkanten gut bewältigen? Und auch die Sitzbeschaffenheit kann man nur durch Probesitzen beurteilen.

Wann die Krankenkassen zahlen

Scooter bis 6 Kilometer pro Stunde Geschwindigkeit und meistens vier Rädern gelten als Krankenfahrstühle. Wenn nur ein solches Gefährt gewährleistet, dass der Patient am sozialen Leben teilnehmen kann, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ein Standardgerät oder stellen ein Leihmobil. Reicht dem künftigen Nutzer die maximal erreichbare Geschwindigkeit nicht aus, muss er selbst in die Tasche greifen. Dann kann er auch Geräte bekommen, die 12 bis 15 Kilometer pro Stunde schaffen.

Um ein Elektromobil auf Rezept zu bekommen, benötigt man zuerst eine ärztliche Verordnung. Mit dieser lässt man sich im Sanitätshaus beraten. Die Mitarbeiter sind seitens der Krankenkassen zur Prüfung und Erprobung verpflichtet. Das bedeutet, dass sie feststellen müssen, welches Modell sich für den Kunden eignet. Außerdem sollen sie erfragen, ob die Patienten das Gerät an einer Ladestelle diebstahlsicher und ohne Fluchtwege zu blockieren, parken können. Ist dies gewährleistet, weist der Verkäufer den Käufer in das Gerät und seine Fahrtechnik ein. Erst danach erfolgt der Test draußen. Dabei verbindlich erforderlich: die Fahrtüchtigkeit des Patienten während einer 30-minütigen Fahrt im Beisein des Verkäufers zu erproben.

Gut zu wissen

Es gibt verschiedene Hersteller von Elektromobilen. Jedes Sanitätshaus hat sein Standardmodell. Wer sich also auf einem fahrbaren Untersatz eines Anbieters nicht wohl fühlt, kann sich in einem anderen Sanitätshaus umsehen. Seine Grenzen erreicht der Scooter, wenn man etwa Busse oder Bahnen nur über Stufen erreichen kann. Außerdem ist er weniger wendig als ein Elektro-Rollstuhl. Auch enge Türen und kleine Aufzüge können ein Hindernis darstellen. Da Elektromobile keine Standardbreite besitzen, kalkuliert man das am besten bei der Auswahl eines Modells im Vorfeld ein.

Übrigens: Bei schon seit Jahren mit dem Scooter fahrenden Patienten kann die Krankenkasse in einer Art TÜV-Untersuchung prüfen lassen, ob die Fahrtüchtigkeit noch uneingeschränkt besteht – und zwar nicht um die Betroffenen zu schikanieren, sondern zu ihrer eigenen Sicherheit, die stets an erster Stelle
steht.

Tamara Berikoven

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